06.05.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Wirtschaftsprueferkammer.
Folgende Kernaussagen ergeben sich:
Der Bericht der WPK über die Berufsaufsicht 2014 (www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/berufsaufsicht/) zeigt mit 229 neu eingeleiteten Verfahren eine im Vergleich zu den beiden Vorjahren (2013: 293, 2012: 298) um 22 % deutlich rückläufige Tendenz.
Mit 53 bestandskräftigen Rügen, von denen 31 mit einer Geldbuße zwischen 300 € und 45.000 € verbunden wurden, liegt die Anzahl der Rügen auf dem Niveau des Vorjahres, allerdings stieg die Anzahl der verhängten Geldbußen an. 45 Rügen lagen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit der Berufsangehörigen zugrunde. Damit entfielen mehr als zwei Drittel aller Rügen auf den Kernbereich der Berufsausübung. Davon resultierten 30 Rügen aus Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, die weiteren bezogen sich auf die Durchführung von Prüfungen von HGB-Abschlüssen. Die Beanstandungen betrafen insbesondere Mängel in der Prüfungsdurchführung und -dokumentation.
Die WPK beriet 2014 über die Feststellungen aus 29 (2013: 25) Inspektionen (Sonderuntersuchungen bei Prüfern von Unternehmen von öffentlichem Interesse), denen 81 Mandate (2013: 49) zugrunde lagen. Wesentliche Beanstandungen bei der Prüfungsdurchführung führten bei sechs Mandaten dazu, dass Berufsaufsichtsverfahren gegen insgesamt 15 Wirtschaftsprüfer (2013: 21) eingeleitet wurden.
Dem Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle (www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/qualitaetskontrolle/) ist zu entnehmen, dass Ende 2014 3.791 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt waren (2013: 3.801 Praxen): 3.454 Praxen verfügten über eine Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle, 337 über eine Ausnahmegenehmigung. In diesen Praxen waren am Jahresende, wie auch im Vorjahr, rund 71 % der Wirtschaftsprüfer und 21 % der vereidigten Buchprüfer tätig.
469 Qualitätskontrollberichte (2013: 591) wurden von der Kommission für Qualitätskontrolle ausgewertet. Davon wurden bei 201 Praxen Mängel des Qualitätssicherungssystems festgestellt, wobei lediglich bei 58 Vorgängen (12 %) Auflagen und/oder Sonderprüfungen zur Mängelbeseitigung sowie der Widerruf der Teilnahmebescheinigung erforderlich waren.
Schwerpunkte der Mängel lagen bei der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften und fachlicher Regeln, insbesondere
Nach dem Bericht der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen (www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/examen/) waren zu den Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen 2014 insgesamt 632 Kandidaten zugelassen worden, von denen 596 teilgenommen haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 89 (-12,9 %) weniger. Der Rückgang der Kandidaten setzt sich damit fort. 341 Kandidaten (57,2 %) haben bestanden, 90 (15,1 %) können eine Ergänzungsprüfung ablegen; das heißt, sie können Teile der Prüfung wiederholen, ohne dass dies als neuer Prüfungsversuch gilt.
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