21.02.2019 — Jasmin Dahler. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Wer Harry Potter gelesen hat, weiß, dass aus Angst der Name von Lord Voldemort vermieden wird, um kein Unheil heraufzubeschwören. Ähnlich war es früher mit dem Teufel. Die Erwähnung seines Namens erweckte in der Vorstellung der Menschen seine Aufmerksamkeit. Daher wurde versucht, die Aussprache seines Namens zu vermeiden oder diesen zumindest mit Hüllformen wie der "Pferdefüßige" zu umschreiben.
Mehrere Chefs und Kollegen entlasten ist eine besondere Herausforderung. Mit den richtigen Strategien gelingt es!
Sprichwörter mit dem Teufel gibt es viele. Ob wir diesen nun an die Wand malen oder in dessen Küche kommen. Seit fast zweitausend Jahren prägt die christliche Religion unsere Kultur und somit auch unsere Sprache. Dass insbesondere Gottes Widersacher so viele Sprichwörter zugeschrieben bekommen hat, verdankt er dem Aberglauben. Viele der teuflischen Redensarten sind eher negativ gemeint.
„Wenn man vom Teufel spricht …“ ist jedoch in vielen Fällen mehr eine scherzhafte Spielerei als ein ernsthafter Vergleich einer Person mit dem Teufel. Das plötzliche Auftauchen der Person, über die gerade gesprochen wurde, gleicht eben dem abergläubischen magischen Erscheinen des Gehörnten. Mit anderen Worten: Die Person hat ein perfektes Timing!
Dennoch kann diese Redewendung auch negativ gemeint sein, wenn man die Person, über die gesprochen wurde, als Unheil ansieht. Passen Sie also auf, über wen sie gerade reden, vielleicht beschwören Sie ihn damit nur herbei …
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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