09.01.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Anlagevermögen rechtssicher bilanzieren
Eintägige Praxis-Seminare
für Einsteiger und Fortgeschrittene
Am 01.01.2018 ist die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 auf 800 Euro gestiegen. Bis zu diesem Betrag lassen sich zum Beispiel neue Laptops in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen. Falls Sie den Kauf von beweglichen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten zwischen 410 Euro und 800 Euro auf Anfang 2018 verschoben haben, können Sie die Sofortabschreibung nutzen.
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung zwischen 150 Euro und 1.000 Euro kostet, können Sie wie bisher alternativ zur Sofortabschreibung in einen Sammelposten einstellen. Diesen schreiben Sie jährlich mit 20 Prozent ab. Der untere Schwellenwert für die Sammelpostenregelung ist 2018 von 150 Euro auf 250 Euro gestiegen. Die Obergrenze von 1.000 Euro ist geblieben.
Das Finanzamt darf seit Januar 2018 ohne Ankündigung vor Ort überprüfen, ob die Aufzeichnungen und Buchungen der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben stimmen und ob die Kasse vorschriftsmäßig funktioniert. Diese unangemeldeten Besuche laufen unter dem Stichwort Kassennachschau. Als Unternehmer müssen Sie dem Prüfer Zugang zum Kassensystem und zu allen Aufzeichnungen drum herum geben, damit er die Daten auswerten kann.
Der Prüfer kann einen Kassensturz vornehmen. Das heißt, dass er den Bargeldbestand in der Kasse mit dem Bestand im Kassenbuch/Kassenbericht vergleicht. Gleiches gilt für die elektronische Kasse. Hier darf er die Übermittlung der Daten über eine digitale Schnittstelle oder auf einem maschinell auswertbaren Datenträger verlangen. Prüfen und auswerten kann er die Daten danach im Amt.
Risiko Außenprüfung:
Falls der Prüfer die Kassenführung beanstandet, kann er sofort eine Außenprüfung vornehmen. Diese umfasst alle betrieblichen Unterlagen und elektronischen Daten. Wird durch die Kassennachschau nachgewiesen, dass das Kassensystem schwerwiegende Mängel aufweist, kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen. So kann auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung gegebenenfalls schnell im Raum stehen.
Weniger Vorschriften für Selbstbedienungsautomaten:
Unternehmer, die zum Beispiel einen Eier- oder Wurstautomaten haben, mussten ihre Kasse bislang täglich zählen, damit sie das Finanzamt als ordnungsgemäß anerkennt. Anders als bei offenen Ladenkassen zum Beispiel im Hofladen muss aber bei verschlossenen Behältern, wie bei Blumenfeldern, Selbstbedienungsläden und Milchautomaten, dieser Zählbericht nicht täglich erstellt werden. Es reicht, wenn Sie die Einnahmen zählen und festhalten, wenn Sie die Kasse öffnen. Dies hat der Bundesfinanzhof am 20. März 2017 entschieden (XR 11/16).
Der Mindestlohn beträgt auch 2018 8,84 Euro pro Stunde. Für Land- und Forstwirte gab es im November 2017 eine Sonderregelung: Für diese Betriebe erhöhte sich der Mindestlohn von bisher 8,60 Euro auf 9,10 Euro brutto je Stunde. Da der Tarifvertrag zum 31.12.2017 durch die Verbände gekündigt wurde, fällt die Land- und Forstwirtschaft ab dem 01.01.2018 auf den allgemeinen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro.
Alle Unternehmer, die Aufträge für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen oder Webdesign an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen, müssen Künstlersozialabgabe zahlen. Die Künstlersozialabgabe ist seit 2018 von 4,8 auf 4,2 Prozent der gezahlten Entgelte gesunken.
Bis zum Grundfreibetrag bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei. Für Singles ist der Grundfreibetrag im Januar von 8.820 auf 9.000 Euro und für Verheiratete von 17.640 auf 18.000 Euro gestiegen.
Das Kindergeld ist um zwei Euro für das erste und zweite Kind erhöht worden. Im Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung ist auch der Kinderfreibetrag im neuen Jahr von 7.356 auf 7.428 Euro gestiegen.
Kalte Progression bedeutet, dass ein höherer Lohn oder ein höheres Einkommen, das die Inflation ausgleichen soll, von der höheren Steuer "aufgefressen" wird. Damit kostet das höhere Einkommen wegen des progressiv ansteigenden Einkommensteuertarifs mehr Steuern. Somit bleibt von dem höheren Lohn oder Einkommen nicht mehr Geld übrig. Zum Ausgleich der "kalten Progression" hat der Gesetzgeber die Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer seit 2018 um die geschätzte Inflationsrate für 2017 in Höhe von 1,65 Prozent nach rechts verschoben.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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