29.11.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: dach.de.
Ob ein Gebäude nachhaltig ist oder nicht, entscheiden die vier Faktoren der Nachhaltigkeit: Ökologie, Ökonomie, Soziokulturelle Aspekte und technische Leistungsfähigkeit. Diese vier Faktoren gilt es in Einklang zu bringen, auch bei der nachhaltigen Planung und Realisierung des Dachs. Konkret heißt das, dass ein Dach dann nachhaltig ist, wenn die verwendeten Materialien so ausgewählt werden, dass das Dach seine Schutzfunktion über einen möglichst langen Zeitraum bei einem Minimum an Pflegeaufwand gewährleisten kann, im Inneren ein angenehmes, gesundes Wohnklima herrscht, ein geringer Energieverbrauch gegeben ist und das Ganze mit dem vorhandenen Budget wirtschaftlich und mit hohem Recyclingpotenzial umgesetzt werden kann.
Nachhaltige Dachbaustoffe
Bei der Wahl der Eindeckung sind in erster Linie die Faktoren Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit für die Nachhaltigkeit ausschlaggebend. Bewährte Dachbaustoffe, wie Schiefer, Dachstein, Dachziegel und Titanzink sind allesamt äußerst langlebig. Schiefer weist als Sedimentgestein eine sehr lange Lebensdauer auf. Dachsteine punkten mit der Besonderheit, dass sie mit jedem Jahr auf dem Dach härter und robuster werden. Der Werkstoff Titanzink bildet ebenfalls einen „Eigenschutz“. Die Patina, die sich im Lauf der Jahre durch Oxidation bildet, sorgt für einen natürlichen Schutz. Aber auch Dachziegel halten ihr Versprechen ein Häuserleben lang und sorgen für ein sicheres, dichtes Dach.
AnzeigeIn Sachen Recyclingfähigkeit punktet Titanzink, da altes Material dem Herstellungsprozess zu 100% wieder zugeführt werden kann. Auch Schiefer ist aufgrund seiner Langlebigkeit mehrmals und vielfältig einsetzbar. Die Tonscherben von Dachziegeln können beispielsweise als Sportplatzbelag wiederverwendet werden. Alte Dachsteine werden ebenso weiterverarbeitet.
Dämmstoffe für das nachhaltige Dach
Bei der Wahl des passenden Dämmstoffs und der passenden Dämmvariante haben sich Glas- und Steinwolle sowie PUR/PIR-Hartschaum als Aufsparren- oder Zwischensparrendämmung beim Neubau bewährt. Diese Dämmstoffe sind ökologisch unbedenklich und bieten einen sicheren Wärme- und Brandschutz. Des Weiteren kann mit Dämmstoffen aus Glas- und Steinwolle und PUR/PIR-Hartschaum bereits mit geringen Dämmstoffstärken ein hoher Wärmeschutz realisiert werden und auch das Preis-Leistungsverhältnis stimmt. Insofern werden alle Kriterien eines nachhaltigen Bauprodukts erfüllt.
Wärmschutz erhöhen durch passende Dachfenster
Wenn die Dacheindeckung bereits nachhaltig gewählt und die passende Dämmung für einen hohen Wärmeschutz ausgesucht wurde, dürfen natürlich auch die richtigen Dachfenster nicht fehlen. Über die Fensterflächen können sich Räume im Sommer stark aufheizen und im Winter geht Wärme verloren. Dachfenster auf dem technisch neuesten Stand einzusetzen ist absolut empfehlenswert. Zwei- oder Dreischeibenverglasungen mit entsprechendem, wärmegedämmten Rahmen erfüllen heute leicht die Anforderungen der Energieeinsparverordnung und verhelfen dem Dachraum zu einem Plus an Wohnqualität bei gleichzeitig niedrigen Heizkosten.
Energieeffizienz steigern mit Solarenergie
Ganz im Sinne der Nachhaltigkeit und auch eine dauerhafte Erleichterung für den Geldbeutel, ist eine Solaranlage auf dem Dach. Die gewonnene, regenerative Energie kann entweder für den eigenen Haushalt als Unterstützung der Warmwasseraufbereitung und des Heizsystems oder für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz verwendet werden.
Egal, ob Solarthermie oder Photovoltaik: Die Solaranlage bildet das i-Tüpfelchen auf dem nachhaltig geplanten und realisierten Dach.
Themen
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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