01.10.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
Immer mehr Unternehmen sehen Familienfreundlichkeit als ein wesentliches Thema in ihrer Fachkräftestrategie und ist fest im Employer Branding verankert. Bereits 2012 waren 81 % der befragten Betriebe der Überzeugung, dass familienfreundliche Unternehmen eher Fachkräfte finden und binden können. Familienfreundlichkeit punktet bei der Arbeitgeberwahl. Für die Mehrzahl der Arbeitnehmer ist Familienfreundlichkeit ein wesentliches Kriterium bei der Arbeitgeberwahl. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur wird mittlerweile bei vielen Arbeitnehmern, insbesondere den 25-39 Jährigen, sogar höher gewichtet als das Gehalt, wenn sie sich für eine Stelle entscheiden.
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Wie familienfreundlich Betriebe nun wirklich sind, zeigt sich in der täglichen Praxis. Führungskräfte spielen eine wesentliche Rolle, denn sie gestalten die gelebte Familienfreundlichkeit im Wesentlichen mit und verankern diese durch ihr Handeln in der Unternehmenskultur. Sie sind Vorbilder für ihr Team und auch dafür zuständig, auf Familienfreundlichkeit zu achten und diese vorzuleben. „Ein familienfreundlicher Chef erwartet nicht, dass abends in der Familienzeit noch Mails beantwortet werden“, so Ottersböck. Der Chef kann beispielsweise auch darauf achten, dass Besprechungen, wegen eingeschränkten Betreuungszeiten der Kinder, nicht zu früh und nicht zu spät am Tag geplant werden. Ein Mitarbeitergespräch gibt Aufschluss über die tatsächlichen Bedarfe von Arbeitnehmern mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Gemeinsam lässt sich darin erarbeiten wie die persönlichen Bedürfnisse des Mitarbeiters mit denen des Betriebs in Einklang gebracht werden können.
Weitere wesentliche Merkmale familienfreundlicher Betriebe sind bspw. flexible Arbeitszeitmodelle, die den Arbeitnehmern ermöglichen, ihren Tagesablauf flexibel und passend etwa zu Öffnungszeiten der Kindertagesstätten zu gestalten. Auch mobile Arbeit unterstützt die Flexibilität der Arbeitnehmer und spart Zeit und Aufwand für lange Anfahrtswege zum Büro. Diese Zeit kann wiederum produktiv genutzt werden. „Auf die Ergebnisse kommt es an, nicht auf die Anwesenheitszeit“, so Ottersböck.
Ein gelingender Wiedereinstig kann schon in der Elternzeit gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geplant werden. Der Arbeitgeber hat u. a. folgende Möglichkeiten dem/der Mitarbeiter/in zu signalisieren, dass ein schnellstmöglicher Wiedereinstieg gewünscht ist: Der Arbeitgeber hält den Kontakt, informiert über Neuigkeiten, er schickt eine Karte zum Geburtstag oder zu Weihnachten und lädt zu Firmenevents wie Weihnachtsfeier oder Betriebsausflug ein. Natürlich ist nicht nur der Arbeitgeber gefragt, auch der/die Arbeitnehmer/in sollte Interesse an der zukünftigen Zusammenarbeit zeigen.
Themen
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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