08.06.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Viele Corona-Beschränkungen werden zurzeit gelockert. Dennoch heißt es in der Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (Stand Ende Mai), dass es sich immer noch um eine weltweite sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation handelt. Oder anders ausgedrückt: Bei der Rückkehr ins Büro hat der Arbeitsschutz höchste Priorität.
Live-Online-Seminar
Was dürfen Arbeitgeber*innen in dieser Situation also von ihren Arbeitnehmer*innen verlangen und erwarten. Dürfen sie gezwungen werden, ins Büro zurückzukehren?
Ja und nein. Das hängt ganz von der Vereinbarung ab, die zur Arbeit im Homeoffice getroffen wurde – Ganz gleich ob während oder bereits vor der Corona-Situation. Arbeitgeber*innen dürfen das Arbeiten von Zuhause aus weder einseitig verordnen, noch ohne einen triftigen Grund einfach wieder beenden. Durch die Corona-Pandemie gab es bezüglich der Homeoffice-Regelungen in vielen Unternehmen sehr viel Willkür. Dabei muss eine Vereinbarung getroffen werden in denen Regeln, Fristen und Bedingungen zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen festgehalten werden. Künftig könnte dieser Umstand durch das Gesetz zu einem Recht auf Homeoffice abgelöst werden.
Hinzukommt eine besondere Fürsorgepflicht der Arbeitgeber*innen gegenüber besonders schutzbedürftigen Beschäftigten. Dies kann im Falle von Corona Personen betreffen, die vorher nicht betroffen waren. Aufgrund der generellen Fürsorgepflicht und der Vorgaben des Arbeitsschutzes muss sichergestellt sein, dass Arbeitnehmer*innen ihre Arbeit ohne Ansteckungsrisiko erledigen können. Arbeitsschutzkonzepte müssen dabei individuell und an den Betrieb angepasst sein.
Der Betriebsrat ist in jedem Fall an der Rückholung der Arbeitnehmer*innen ins Büro zu beteiligen. Im besten Falle besteht eine Betriebsvereinbarung, die die Verfahren bei Homeoffice genau regelt.
Außerdem gilt eine Rückholung aus dem Homeoffice, wenn das Homeoffice länger als einen Monat andauert, als Versetzung. Daher ist der Betriebsrat vor der Rückholung zu beteiligen und muss seine Zustimmung geben oder es muss die Zustimmung eines Arbeitsgerichts eingeholt werden.
Außerdem dürfen Arbeitsplätze im Betrieb, ohne den Betriebsrat zu beteiligen, nicht einfach zusammengestrichen werden. Eine Anordnung, dass Teile der Belegschaft abwechselnd im Büro und im Homeoffice arbeiten, ist somit nicht ohne weiteres umsetzbar. Das regelt das Betriebsverfassungsgesetz.
Damit Arbeitnehmer*innen sicher ins Büro zurückkehren können, müssen nötige Anpassungen getroffen werden. Um die Abstandsregelungen umzusetzen, hilft es auf digitale Tools auszuweichen. So kann der Arbeitsalltag kontaktfrei gemeistert werden. Auch flexible Arbeitsmodelle helfen dabei, Kontakte auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz zu reduzieren. Wer kleine Büroräume hat, sollte daher weiter die Homeoffice-Option in Betracht ziehen.
Wenn es nicht anders geht, müssen ansonsten die Arbeitsplätze einfach umgestaltet werden. Eine Neuaufteilung der Sitzplätze oder Schutzwände aus Plexiglas sind denkbare Möglichkeiten. Hinweise wie Markierungen oder Vorsprünge auf Böden, Wänden und Übergängen sind ebenfalls gute Mittel, um an Sicherheitsabstände zu erinnern. Farbige Markierungen weisen darauf hin, welche Bereiche häufigem Kontakt ausgesetzt sind und erinnern gleichzeitig an das Waschen der Hände.
Und ganz wichtig: Die Sorgen der Arbeitnehmer*innen ernst nehmen und berücksichtigen, sowie eine proaktive Zusammenarbeit von Unternehmen und Mitarbeiter*innen fördern.
Bild: Polina Tankilevitch (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?