28.01.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Taylor Wessing Deutschland.
Es ist ein Klassiker: Die Gesellschafter einer GmbH wollen nicht nur eine ansehnliche Entnahme für die Dauer ihrer Berufstätigkeit erwirtschaften, sondern auch vorsorgen für die Zeit danach. Der Lebensstandard soll auch nach Erreichen des Rentenalters sichergestellt werden. Also geben sich die Gesellschafter selbst Versorgungszusagen, bilden Rückstellungen in den jährlichen Bilanzen und führen sogar Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV) ab. Was kann da schon schiefgehen? Eine ganze Menge, wie die vorliegende Entscheidung eindrücklich belegt.
Der 1937 geborene Kläger gründete für sein Handwerksunternehmen in den 70‘er Jahren eine GmbH, an der er 30 % der Geschäftsanteile erhielt. Die beiden anderen Gesellschafter erhielten jeweils 30 % und 40 % der Geschäftsanteile. Der Kläger war als Prokurist für die GmbH tätig. Im Jahr 1979 sagte die GmbH dem Kläger und den beiden übrigen Gesellschaftern eine Altersversorgung in Form einer Direktzusage zu, wobei sich die Höhe der Zusage nach den jeweiligen Kapitalanteilen richtete.
Die GmbH meldete die Versorgungszusage auch beim PSV an. Der PSV unterrichtete die GmbH 1989, dass er die „erteilte Versorgungszusage in vollem Umfang für insolvenzsicherungsfähig halte“. Im Jahr 2002 ging der Kläger in Rente und erhielt aus der Versorgungszusage monatliche Zahlungen in Höhe von rund 4.000,00 €, bis die GmbH im Jahr 2011 insolvent wurde. Eine Rückdeckungsversicherung hatte die GmbH für die Versorgungszusage nicht abgeschlossen. So wandte sich der Kläger an den PSV, der jedoch die Zahlung der Altersversorgung verweigerte. Der Kläger unterlag dem PSV in allen Instanzen.
Das BAG bestätigt seine ständige Rechtsprechung, und unterscheidet danach, ob die Direktzusage „aus Anlass“ eines Arbeitsverhältnisses oder wegen der Stellung des Klägers als Gesellschafter erteilt wurde. Nur im ersten Fall wäre die Versorgungszusage insolvenzgeschützt. Entscheidend kommt es bei Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften darauf an, ob zwischen der Versorgungszusage und dem Arbeitsverhältnis ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Erforderlich sei eine Kausalitätsprüfung, die alle Umstände des Einzelfalls berücksichtige. Diese Prüfung fiel zum Nachteil des Klägers aus. Nachteilig wirkte sich der Umstand aus, dass ausschließlich den drei Gesellschaftern, nicht jedoch den Arbeitnehmern der GmbH Direktzusagen erteilt worden waren. Ebenfalls nachteilig wirkte sich aus, dass die Höhe der zugesagten Altersrenten entsprechend der Höhe der jeweiligen Geschäftsanteile festgelegt worden war. Schließlich war ganz entscheidend, dass die Höhe der zugesagten Versorgung von zuletzt fast 4.000,00 € für den Arbeitnehmer eines Handwerksunternehmens „absolut unüblich“ war. Dies alles lege nahe, dass die Versorgungszusage kausal mit der Gesellschafterstellung des Klägers verbunden war.
Apodiktisch und sehr kurz stellt das BAG fest, dass die jahrelange Beitragszahlung an den PSV irrelevant sei für die Entscheidung des Falles. Schließlich könne sich die GmbH die zu Unrecht gezahlten Beiträge vom PSV zurückholen.
Ungewöhnlich einfach macht es sich das BAG allerdings dort, wo es den Vertrauensschutz des Klägers ablehnt, obwohl der PSV schriftlich erklärt hatte, die Versorgungszusage sei „in vollem Umfang insolvenzsicherungsfähig“. Nicht jedes widersprüchliche Verhalten sei rechtmissbräuchlich. Zudem habe der PSV seinem fraglichen Schreiben ein Merkblatt beigefügt, das die Insolvenzsicherung im „Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes“ erläutert habe. Aufgrund dieses Verweises sei dem Kläger erkennbar gewesen, dass der PSV lediglich für solche Leistungen einstehen wollte, bei den auch die gesetzlichen Voraussetzungen des Insolvenzschutzes erfüllt waren. Merke: Das beiliegende Merkblatt ist beim PSV wichtiger als das eigentliche Schreiben!
Aus der Entscheidung folgt einmal mehr die dringende Notwendigkeit für jeden GmbH-Gesellschafter zu prüfen, ob seine Versorgungszusage von den Regeln des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geschützt wird. Wie wichtig dieser Schutz ist, zeigt sich nicht nur, aber insbesondere im Falle der Insolvenz der GmbH. Der Fall zeigt auch, dass es im Zweifel wenig sinnvoll ist, auf die Hilfe des PSV zu vertrauen. Im vorliegenden Fall hätte der wirtschaftliche Ausfall der Versorgungszusage bspw. vermieden werden können, wenn ein privatrechtlicher Insolvenzschutz, wie etwa eine an den Gesellschafter verpfändete Rückdeckungsversicherung, eingerichtet worden wäre.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. November 2014 (3 AZR 404/13)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?