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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

19.04.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Besondere Konditionen für Haus & Grund-Mitglieder

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen, sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das Gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund gemeinsam mit der Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) hin. „Wir empfehlen allen betroffenen Eigentümern, einen Lizenzvertrag mit der VG Media abzuschließen. Für Haus & Grund-Mitglieder konnten wir besondere Konditionen vereinbaren“, sagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin.

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Aktuelle Änderungen seit 2010
Mitglieder von Haus & Grund-Vereinen müssen erst dann Lizenzentgelte zahlen, wenn mehr als zehn Wohnungen über eine Empfangsanlage mit Programmen versorgt werden. Zudem räumt die VG Media Haus & Grund-Mitgliedern bei der Höhe der Lizenzentgelte einen Rabatt von 20 Prozent ein. Für das Jahr 2010 beträgt das Entgelt somit lediglich 1,54 Euro pro angeschlossene Wohnung. Ab dem Jahr 2011 verringert es sich auf 1,01 Euro pro angeschlossene Wohnung und Jahr. Haus & Grund-Mitglieder müssen zudem lediglich pauschal 64,20 Euro zahlen, um sämtliche Ansprüche der Vergangenheit abzugelten. Diese Konditionen gelten auch, wenn Eigentümer sich erst im Laufe dieses Jahres für eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund entscheiden.

Detaillierte Informationen zum Thema stellt Haus & Grund Deutschland auf seiner Internetseite unter www.hausundgrund.de/vgmedia zur Verfügung. Unter anderem können dort der Einzelvertrag sowie eine Checkliste heruntergeladen werden, anhand derer die VG Media feststellen kann, ob überhaupt eine Lizenzentgeltpflicht besteht.

Quelle: Haus & Grund
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