19.05.2016 — Martina Meyer-Hofmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Lesen Sie hier noch einmal den ersten Teil des Artikels »
Schnell und flexibel das neue Vergaberecht anwenden
Der überarbeitete Teil 4 des GWB betrifft insbesondere Regelungen zum Anwendungsbereich und dem Rechtschutz. Er enthält aber auch die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 GWB). Mit den §§ 148 ff. GWB wurde ein eigener Abschnitt für die Vergabe von Konzessionen ergänzt. Dort werden besondere Regelungen für Vergaben von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber oder von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen festgelegt. Für die Vergabe von allgemeinen Konzessionen sind insbesondere die Vorgaben der §§ 151 f. GWB maßgeblich.
In der neuen Fassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurden Ausnahmen von der Anwendung des Vergaberechts im Bereich der Daseinsvorsorge, dem sozialen Bereich, bei Inhouse-Vergaben oder interkommunale Kooperationsformen (vgl. § 108 GWB n. F.) geschaffen. Für diese Bereiche werden eigene Verfahren mit reduzierten Anforderungen festgelegt. Eine weitere Ausnahme von der Anwendbarkeit des allgemeinen Vergaberechts wird für die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit geschaffen, die sowohl Inhouse-Vergaben als auch interkommunale Kooperationen erfasst (§ 108 GWB).
Der Umfang der Vergabeverordnung wird deutlich erweitert. Die Vergabeverordnung wird mit der Vergaberechtsreform neu strukturiert und enthält künftig neben allgemeinen Bestimmungen auch die ehemals in den Spezialverordnungen VOF und VOL enthaltenen Regelungen zum Vergabeverfahren, §§ 14 ff. VgV. Neben den bekannten Verfahrensarten finden sich dort nun auch Regelungen zur neuen Innovationspartnerschaft. Die Innovationspartnerschaft nach § 19 VgV dient der Entwicklung einer innovativen Liefer- oder Dienstleistung mit dem anschließenden Erwerb durch den öffentlichen Auftraggeber.
Nach § 14 Abs. 2 VgV stehen dem öffentlichen Auftraggeber das offene und das nichtoffene Verfahren nach seiner Wahl zur Verfügung. Alle weiteren Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, wenn dies durch Gesetz oder Verordnung gestattet ist.
Ferner enthält die VgV nun Vorgaben für besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren, wie der Rahmenvereinbarung, dynamischen Beschaffungssystemen oder elektronischen Auktionen. Es werden nun auch konkrete Vorgaben zur Vorbereitung des Vergabeverfahrens wie der Markterkundung, den Vergabeunterlagen oder der Losaufteilung in der VgV gemacht.
Die neue Vergabeverordnung regelt nun auch die Anforderungen an die Veröffentlichungen und Transparenz, die Anforderungen an Unternehmen/Eignung (hier insbesondere zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung), die Anforderungen an Teilnahmeanträge und Angebote sowie die Prüfung und Wertung der Angebote. Der bürokratische Aufwand im Rahmen eines Vergabeverfahrens soll durch eine vereinfachte Eignungsprüfung reduziert werden. Dazu soll die Nutzung der geplanten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ermöglicht werden. Hierdurch soll die Pflicht der Bieter ersetzt werden, umfangreiche Nachweise und Bescheinigungen bereits in einem frühen Stadium des Vergabeverfahrens vorlegen zu müssen.
Besondere Vorgaben für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen sind in den §§ 64 ff. VgV geregelt. Für soziale und andere besondere Dienstleistungen gilt ein modifiziertes Vergaberecht, das gegenüber den allgemeinen Regelungen verschiedene Vereinfachungen und Erleichterungen enthält. Auch für die Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten Leistungen und Straßenfahrzeugen, Planungswettbewerben und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen sind besondere Regelungen geschaffen worden. Der Schwellenwert für diese Leistungen wird auf 750.000,00 € festgelegt.
Auch die Sektorenverordnung wird durch die Vergaberechtsnovelle umstrukturiert und nach Maßgabe grundsätzlichen Regelungen in §§ 100 ff. GWB n. F. detaillierter gestaltet. Die Sektorenverordnung wird nach der gleichen Grundstruktur wie die Vergabeverordnung neu gestaltet.
Im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen sind weitere grundsätzliche Regelungen zu etwa der Wahrung der Vertraulichkeit, der Vermeidung von Interessenkonflikten oder der Dokumentation ergänzt worden. Es wurde ein eigener Unterabschnitt zur Kommunikation eingefügt, der sich insbesondere mit den im Vergabeverfahren zulässigen elektronischen Mitteln befasst. Auch der Abschnitt zu den im Sektorenbereich zulässigen Verfahrensarten wurde detaillierter gestaltet. Wie in der Vergabeverordnung finden sich nun in der Sektorenverordnung Vorgaben für besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren, für die Vorbereitung des Vergabeverfahrens und die Anforderung an die Unternehmen sowie der Prüfung und Wertung der Angebote. Besondere Vorschriften wurden für die Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten Leistungen und Straßenfahrzeugen sowie Planungswettbewerben geschaffen.
Fortsetzung folgt im nächsten Newsletter.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?