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Vergaberecht wird modernisiert

25.02.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesarchitektenkammer.

Noch immer ist die öffentliche Hand größter Auftraggeber von Planungsleistungen. Von zentraler Bedeutung für den Berufsalltag von Architekten und Ingenieuren ist das Vergaberecht.

Es regelt die Ausschreibung und Vergabe von freiberuflichen Leistungen ab einem festgelegten Schwellenwert von derzeit 209.000 Euro (netto) für öffentliche Auftraggeber.

Die Bundesregierung folgt mit ihrer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts der europäischen Richtlinie, die das Ziel verfolgt, den europäischen Binnenmarkt durch ein vereinheitlichtes Regelwerk zu stärken.

Die Bundesarchitektenkammer hat sich gemeinsam mit Kammern und Verbänden der planenden Berufe in verschiedenen Anhörungen und in einer Stellungnahme zum Kabinettsentwurf der neuen Vergabeverordnung insbesondere für die Stärkung des Planungswettbewerbs, für angemessene Eignungskriterien, die besondere Berücksichtigung kleiner Büros und von Bürogründern, für die weitere Anwendung der gesetzlichen Gebührenordnung auch im Rahmen von Vergabeverfahren und den Erhalt der bisherigen Regelung zur Schätzung des Auftragswertes eingesetzt.

Die Bundesarchitektenkammer erkennt den Versuch an, den Besonderheiten der Leistungen der Architekten und Ingenieure gerecht zu werden – wenn auch der Erhalt einer eigenständigen Vergabeordnung aus Sicht der planenden Berufe die transparentere Lösung gewesen wäre.

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Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, wies auf das Verdienst der Berichterstatterin der CSU-Fraktion, Barbara Lanzinger, hin: „Vor allem Frau Lanzinger ist dafür zu danken, dass sie sich für die Belange der freien Berufe immer wieder mit Nachdruck und großer Kenntnis einsetzt.

Es ist auch ihr Verdienst, dass eine unserer zentralen Forderungen, nämlich der Erhalt der derzeitigen Regelungen zur Schätzung des Auftragswerts, umgesetzt werden konnte.“ Dies sei, so Ettinger-Brinckmann, eine Grundvoraussetzung für mittelstandsfreundliche Vergaben.

Manches bliebe hingegen hinter den Forderungen zurück: „Die Durchführung von Planungswettbewerben wird zwar gestärkt, allerdings nicht in dem Maße verankert, wie es der Förderung der Baukultur zuträglich wäre und wir es uns auch im Sinne des Vergaberechts, nämlich die wirtschaftlichste Lösung zu finden, gewünscht hätten“, kritisierte die BAK-Präsidentin.

Auch die noch deutlichere Berücksichtigung von Existenzgründern und kleinen Büros hätte nicht zuletzt zur Sicherstellung von Innovation und zur politisch gewollten Stärkung des Gründergeistes geführt. .

Die Verordnung wird nun an den Bundesrat weitergeleitet. Die Reform soll den europäischen Vorgaben entsprechend bis 18. April 2016 umgesetzt werden.

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