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Vergaberecht ist zu komplex, Chancen bleiben ungenutzt

10.08.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Ernst & Young GmbH.

EY Real Estate „Vergabestudie“ 2017: Preis bleibt Top-Wertungskriterium / Digitalisierung: elektronische Vergabe als Plus / Generalunternehmer bei Immobilienprojekten favorisiert.

Die meisten Bauherren in Deutschland erachten das Vergaberecht zwar als wertvolle Hilfestellung, allerdings wird es von vielen als formalistisch kritisiert, wie eine Umfrage von EY Real Estate unter knapp 100 öffentlichen und privaten Bauherren zeigt. Daran ändert offensichtlich auch die Novellierung aus dem vergangenen Jahr wenig. Die Vergabe hätte insgesamt effizienter, flexibler und einfacher werden sollen, aber lediglich 14 Prozent der Befragten meinen, dass dieses Ziel erreicht worden sei.

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65 Prozent der befragten Bauherren gaben an, dass die Verfahren weiterhin dermaßen formalistisch geprägt seien, dass ihr Fokus bei der Vergabewahl vor allem auf der Rechtssicherheit liege. „Das deckt sich mit unseren Erfahrungen. Auch im Vorfeld durchdachte Verfahren werden dann häufig nicht umgesetzt, weil sie im Kontext mit den Vergaberichtlinien als zu problematisch angesehen werden“, sagt Frank Weißkirchen, Executive Director bei EY Real Estate und Autor der Studie. „Die zwangsläufige Folge: Das schlussendlich gewählte Vergabeverfahren passt nicht zum Projekt und dessen Anforderungen.“

Auch für die Vergabe gilt: Günstig ist nicht gleich wirtschaftlich

Chancen ergäben sich unter anderem durch das Prüfen und Neugewichten der Wertungskriterien. Der Umfrage zufolge werden alternative Kriterien wie Innovationskraft oder Umweltbewusstsein der Anbieter von den ausschreibenden Stellen zwar zunehmend gewürdigt, aber der Preis einer Leistung als wichtigstes Wertungskriterium wird dennoch nicht in den Hintergrund rücken. Fast neun von zehn Befragten meinen: Der Preis bleibt auch künftig das Entscheidungskriterium Nummer eins. „Ein zwar günstiges, aber unpassendes Vergabeverfahren wird jedoch in der Regel durch Zusatzkosten im Nachtragsmanagement mindestens kompensiert. Der Fokus sollte vielmehr auf die frühe Phase des Projekts gelegt werden, auf eine exakte Analyse des Projekts und der Projektrahmenbedingungen“, so Weißkirchen.

E-Vergabe: Digitalisierung befürwortet

Wird die Vergabenovelle insgesamt kritisiert, so sehen die Bauherren beider Gruppen aber zumindest Teilaspekte positiv. Ein Beispiel sind die Chancen der Digitalisierung, die nun via E-Vergabe Einzug in die Praxis halten. Acht von zehn Befragten befürworten die elektronische Vergabe – und sprechen sich demnach für digitale Plattformen aus, die eine vereinfachte Kommunikation zwischen ausschreibender Stelle und Bietern ermöglicht. „Dies reicht je nach Fall vom Bekanntmachen einer Ausschreibung über die Abrufbarkeit der Unterlagen bis hin zum elektronischen Einreichen der Gebote“, erläutert Weißkirchen. Auch die Zu- oder Absage könnte über die entsprechende Plattform kommuniziert werden.

Generalunternehmer besser als sein Ruf

Die Leistung als Ganzes, in Paketen oder via Einzelvergabe: Bauherren und Bauunternehmen können auf vielfältige Weise zusammenfinden. Dabei ist der Generalunternehmer theoretisch am beliebtesten. Jeder zweite befragte Bauherr würde sich dafür entscheiden – sofern er die freie Wahl hätte. Gelobt werden die potenziell größere Termin- und Kostensicherheit im Projekt sowie der geringere administrative und personelle Aufwand. „Der Generalunternehmer ist besser, als es die öffentliche Diskussion suggeriert“, sagt Weißkirchen. Eine paketweise Vergabe von Bauleistungen würde immerhin noch von jedem dritten Befragten favorisiert, die Einzelvergabe nur von jedem fünften – erneut unter der Prämisse, dass die Wahl frei wäre von jeglichen vergabebezogenen Einschränkungen.

In der Praxis kehrt sich das Bild dann auch um: Hier schlägt die Einzelvergabe den eigentlich favorisierten Generalunternehmer deutlich. Auch bei Planungsleistungen stimmen Wunsch und Wirklichkeit nicht überein. Jeder zweite Bauherr hätte gerne einen Generalplaner; tatsächlich aber setzt man in drei Vierteln der Fälle auf Einzelplaner.

Zur Studie

Insgesamt knapp 100 öffentliche und private Bauherren haben sich an der Studie beteiligt und Einblick in ihre Ausschreibungsstrategien gegeben. Beide Gruppen sind jeweils etwa gleich groß. Umfragezeitraum war die zweite Jahreshälfte 2016. Die Teilnehmer sind insbesondere im Sonderbau, im Büro- und Wohnungsbau sowie im Bau öffentlicher Einrichtungen aktiv. Die meisten Befragten kommen auf Planungs- und Bauleistungen mit Beschaffungswerten von 5 bis 20 Millionen Euro pro Jahr, wobei die Bandbreite bis in den dreistelligen Millionenbereich geht.

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