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Verbraucherschutz: EU plant Neuregelung bei vorzeitiger Tilgung von Baudarlehen

22.03.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Eigenheimerwerber in Deutschland werden nach Vorlage des neuen EU-Gesetzentwurfs zu Hypothekarkrediten damit rechnen dürfen, dass die bislang üblichen hohen Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Ablösung von Baukrediten auf den Prüfstand kommen.

Die für den 16. März 2011 angekündigte neue EU-Richtlinie zur verantwortungsvollen Wohnungsbaufinanzierung werde zwar kein Verbot der deutschen Vorfälligkeitsentschädigung beinhalten, heißt es aus Brüssel. Allerdings rechnen Experten damit, dass künftig der nationale Gesetzgeber für einen Interessenausgleich beim vorzeitigen Ausstieg von Baufinanzierungskunden sorgen muss. Die deutschen Banken sollten jetzt frühzeitig die Chance nutzen, bei ihren Kunden mit neuen Baufinanzierungsprodukten zu punkten. Denn bisher fällt die Innovationsbereitschaft in diesem Bereich im Vergleich zum europäischen Ausland unterdurchschnittlich aus. Das hat eine Marktanalyse von Steria Mummert Consulting ergeben.

„Die Vorfälligkeitsentschädigung für Banken in Deutschland sorgt grundsätzlich dafür, dass die Hypothekenzinsen für Verbraucher in Deutschland im europäischen Vergleich günstig ausfallen“, erklärt Dirk Lange, Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting. „Da die Institute im Ausland gegen vorzeitige Kündigungen der Baudarlehen nicht in gleicher Weise gesichert sind, fordern sie in der Regel von allen Kunden einen pauschalen Refinanzierungsaufschlag, der eventuelle Ausfallkosten abzudecken hilft.“

Nach dem deutschen Modell kommt es allerdings bei der Vorfälligkeitsentschädigung immer dann zu einem Interessenkonflikt, wenn die Bank im Zeitpunkt der vorzeitigen Auflösung des Darlehens tatsächlich überhaupt keinen Ausfallschaden erleidet. Denn wenn die Hypothekenzinsen am Markt zwischenzeitlich gestiegen sind, verdient die Bank bei der Weitergabe des geliehenen Geldes an einen anderen Kunden eventuell mehr, als bei einer Fortsetzung der Laufzeit angefallen wäre.

„Für die Banken ergibt sich im Zuge der neuen EU-Regeln für Hypothekenkredite eine gute Gelegenheit, auf die Kunden zuzugehen und beispielsweise mit neuen Angeboten den potenziellen Interessenkonflikt im Falle einer vorzeitigen Tilgung von Baukrediten zu lösen“, so Dirk Lange weiter. „So sollten die Institute in ihren Produktabteilungen über variable Darlehen nachdenken, bei denen das Risiko von Zinsbewegungen am Hypothekenmarkt transparent aufgeteilt wird. Damit haben die Banken gute Chancen, den deutschen Verbraucherschützern ein Stück voraus zu sein, wenn sich diese mit dem von der EU eröffneten Gestaltungsspielraum für eine nationale Neuordnung der Regelungen rund um die Wohnungsbaufinanzierung einsetzen.“

Quelle: steria mummert
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