21.09.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: VDI.
Bis auf die AfD haben alle Parteien unsere Fragen beantwortet. Heute stellen wir die Antworten der Parteien auf unsere Fragen zum Themenfeld „Nachhaltig planen und bauen“ vor.
Gute Wohnstandards in nachhaltig und energieeffizient entwickelten Gebäuden sind wichtige Voraussetzungen für lebenswerte Städte und Gemeinden. Rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs entfallen auf die Klimatisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Der Gebäudebestand kann nur dann bis Mitte des Jahrhunderts nahezu klimaneutral werden, wenn dessen Potenziale für den effizienten Umgang mit Energie gehoben werden. Aber auch Trends wie die Digitalisierung, der demografische Wandel, Barrierefreiheit und verbesserte Gesundheitsvorsorge beeinflussen das Leben in den Städten und Gemeinden. Die vollständigen Antworten der Parteien auf unsere Fragen finden Sie in unserer Rubrik "Publikationen".
Spielräume effizient nutzen – Rügen und Nachprüfungsverfahren vermeiden
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Unsere wichtigsten Positionen zu nachhaltigen Gebäuden aus unserer Stellungnahme „Empfehlungen für die 19. Legislaturperiode“ haben wir hier zusammengefasst.
Die in der Vergangenheit erreichten Fortschritte und Maßnahmen auf dem Gebiet der Gebäudeenergetik werden nicht ausreichen, um Deutschlands Effizienzziele zu erreichen. Der VDI empfiehlt der Politik daher, weiterführende Maßnahmen und Anreizsysteme – vor allem für Bestandsimmobilien zu schaffen, um diese Ziele doch noch zu erreichen. So fordert der VDI u. a. endlich wirksame steuerliche Abschreibungsmodelle für Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand und Neubau sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Die bestehenden Fördermaßnahmen müssen transparenter und wirtschaftlich attraktiver werden. Eine gesetzlich vorgegebene Mindestausstattung an Mess- und Anzeigegeräten zur Visualisierung des Energieverbrauchs von Gebäuden würde die Transparenz erhöhen und Bewohner bzw. Nutzer in die Lage versetzen, den Energieverbrauch bewusster zu steuern. Darüber hinaus empfiehlt der VDI einheitliche Qualitätsstandards für Energieberater in den Bereichen Bauen, Gebäudetechnik und Industrie.
Luftqualität in Innenräumen ist ein wesentlicher Faktor der Aufenthaltsqualität und Gesundheitsvorsorge. Sie darf sich durch die ungeeignete Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen nicht verschlechtern. Die entsprechenden Anforderungen der Musterbauordnung sind im Neubau, vor allem jedoch bei der Sanierung von Bestandsbauten umzusetzen. Neue Erkenntnisse über Schadstoffe in der gebauten Umwelt (asbesthaltige Fliesenkleber und Spachtelmassen) sind ebenfalls von hoher gesundheitlicher Relevanz. Um die Gefährdung durch PCB und Asbest zu minimieren, sind die entsprechenden Regelungen wie die Asbestrichtlinie und die Gefahrstoffverordnung zu novellieren.
Immer mehr Menschen wollen im städtischen Umfeld leben und arbeiten. Darüber hinaus erfordert der demografische Wandel ein gesteigertes Maß an Barrierefreiheit sowohl in Gebäuden als auch im öffentlichen Raum. Der VDI empfiehlt, die Förderung der Umgestaltung von Wohnraum in barrierefreie Wohnungen enger mit der Förderung des energetischen Umbaus zu verknüpfen. Parallel dazu sollte die Förderung von Stadtumbauplänen immer mit einem verpflichtenden barrierefreien Stadtumbau verbunden werden.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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