Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Update Hamburger Wohnraumförderung 2023

07.11.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).

Im Jahresverlauf hat sich gezeigt, dass wir es weiterhin mit vielfältigen Themen und geopolitischen Herausforderungen zu tun haben, die den Hamburger Wohnungsmarkt und vor allem den Wohnungsbau belasten. Aufgrund der unübersichtlichen Lage konnte auch in 2023 eine starke Zurückhaltung bei der Planung neuer Bauvorhaben beobachtet werden.

Anfang 2023 wurde durch den Senat ein deutlich erhöhter Förderbarwert von insgesamt 740 Mio. Euro bereitgestellt. In 2024 werden es sogar insgesamt 779 Mio. Euro sein.

Anzeige
Live-Online-Seminar: Erbbaurecht in der Praxis

Gestaltung, Verlängerung & Entschädigungsoptionen

  • Aufbau und Inhalt des Erbbauvertrages
  • Ermittlung des Erbbauzinses
  • Umgang mit Aufhebung, Heimfall und Zeitablauf
  • Was passiert bei baulichen Änderungen, Belastungen und Veräußerungen?

Die Förderprogramme sind untereinander deckungsfähig, so dass es möglich bleibt, nicht abgerufene Fördermittel aus einzelnen Programmen der Wohnraumförderung zur Abdeckung von Spitzenwerten in anderen Programmen einzusetzen.

Mit diesen umfangreichen und zielgenauen Förderangeboten wurden für das verbleibende Jahr 2023 Angebote geschaffen, den bestehenden Wohnraum zu ertüchtigen und zugleich das Angebot auch neuer bezahlbarer Wohnungen in Hamburg weiter auszubauen.

Eine Übersicht:

  • Im April 2023 wurden die Einkommensgrenzen für den Bezug geförderter Wohnungen erweitert.
    Die neue Verordnung legt für den ersten Förderweg fest, dass Mieterinnen und Mieter mit einem Jahresbruttoeinkommen, das bis zu 60 Prozent über dem im Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Basiswert liegt, eine Sozialwohnung beziehen dürfen. Auch die Einkommensgrenzen im zweiten Förderweg wurden angehoben. Diese Überschreitungsquote beträgt nun 100 Prozent.
  • Zum 01.08.2023 wurde ein neues IFB-Eigenheimdarlehen eingeführt, um die Möglichkeiten zum Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum zu verbessern.
    Dies ist ein neues Förderprogramm mit zinsvergünstigten Darlehen, das über die jeweilige Hausbank beantragt werden kann. Gefördert werden beim Neubau die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten sowie beim Ersterwerb der Kaufpreis des Objektes. Das IFB-Eigenheimdarlehen hat einen günstigen Zinssatz von 2 % und eine Laufzeit von 15 Jahren, das maximale Darlehensvolumen beträgt 150.000 Euro. Das Programm hilft Familien mit mittleren Einkommen deutlich.
    Vor dem Hintergrund der Anpassung der Konditionen bei der Veräußerung städtischer Grundstücke wurde zuletzt der laufende Zuschuss im geförderten Mietwohnungsneubau um weitere 0,20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im Monat angehoben.
  • Als Reaktion auf die Zinsentwicklung bietet die IFB im geförderten Wohnungsbau seit Jahresbeginn eine vollständige langfristige Finanzierungssicherheit, indem das bisherige IFB-Förderdarlehen zu einem über die gesamte Bindungslaufzeit fixierten Zinssatz von 1 % im geförderten Mietwohnungsneubau ausgeweitet wurde bis hin zur vollständigen Deckung des gesamten Fremdkapitalbedarfs.
  • Die zulässigen Anfangsmieten wurden wie in den vergangenen Jahren um 10 Cent pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche angehoben.
  • Außerdem wurde das regelhafte Förderprogramm für selbstgenutztes Wohneigentum zum Jahreswechsel 2023 auf die Zielgruppe großer Familienhaushalte mit mindestens drei Kindern neu ausgerichtet und die Einkommensgrenzen von 70 Prozent auf 100 Prozent angehoben.
  • Im Modernisierungsprogramm A von Mietwohnungen (rein energetische Modernisierungen) ist bereits seit 2022 die Förderung von zuvor laufenden Zuschüssen auf einen einmaligen Zuschuss umgestellt worden, der unmittelbar nach Fertigstellung ausgezahlt wird. Der Senat hat seit Anfang 2023 die Förderintensität über den Inflationsausgleich hinaus deutlich erhöht und die Programmzahl förderbarer Wohnungen gesteigert. Neu in diesem Jahr ist ein ergänzendes Fördermodul zum Ausgleich der Mehrkosten für eine Innendämmung bei energetischen Modernisierungen mit schützenswerten Fassaden.
  • Im Modernisierungsprogramm B zur umfassenden Modernisierung von Mietwohnungen (energetische Modernisierung, Ausstattungsverbesserungen sowie Dachgeschossausbauten und Aufstockungen) ist die Förderintensität von bisher 40 % der geförderten Kosten auf 50 % angehoben worden. Zugleich wurde Anfang des Jahres die Mieterhöhungsmöglichkeit der mit der Förderung einhergehenden 10-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindungen umgestellt auf die Systematik der Neubauförderung: alle zwei Jahre bis zu 0,20 Euro/m² Wohnfläche.
  • Neu eingeführt wurde Anfang 2023 das Modernisierungsprogramm C als Variante zur Förderung umfassender Modernisierungen mit Mietpreis- und Einkommensgrenzen analog zum Zweiten Förderweg im Neubau. Die Förderintensität beträgt 40 % der förderfähigen Kosten. Die Anfangsmiete beträgt für 2023 geförderte Bauvorhaben 9,10 Euro/m² Wohnfläche. Die Mieterhöhungsmöglichkeiten gestatten eine Mietsteigerung von bis zu 0,20 Euro/ m² Wohnfläche alle zwei Jahre, die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt 10 Jahre.
  • Im Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand für selbstgenutzte Eigentumswohnungen sowie vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser wurden die Fördersätze für die einzelnen Bauteile deutlich angehoben. Zudem gibt es ergänzende Förderung für schützenswerte Fassaden, um auch bei selbstgenutztem Wohneigentum den Erhalt der Stadtgestalt bei gleichzeitigem Klimaschutz zu unterstützen. Sowohl der Erhalt von Backstein-Fassaden als auch eine gegebenenfalls erforderliche Innendämmung werden ergänzend bezuschusst.
  • Neu eingeführt wurde Anfang des Jahres das IFB-Programm Geringinvestive Maßnahmen zur Förderung der Optimierung des Betriebs und der Wärmeverteilung von Heizungsanlagen sowohl in vermieteten als auch selbstgenutzten Wohngebäuden durch effektive Maßnahmen mit relativ geringen Investitionskosten. Es werden Maßnahmen an vorhandenen Heizungsanlagen gefördert, die Möglichkeiten zur Senkung des Energie- und CO2-Verbrauchs aufweisen.
  • Die Förderung von Sozialbindungen bei bestehenden Mietwohnungen bleibt ebenfalls möglich und ist nun noch attraktiver. Die beiden Programme „Ankauf Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten“ und „Ankauf Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte“ wurden Anfang 2023 neu gegliedert und flexibilisiert.
  • Das Förderprogramm „Bindungsverlängerungen“ zur Verlängerung ansonsten auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen von geförderten Mietwohnungen im 1. Förderweg wurde ausgeweitet und flexibilisiert. Die Laufzeit der Bindungsverlängerung können Sie in Ganzjahresschritten zwischen 10 und 20 Jahren frei wählen sowie zwischen laufenden Zuschuss oder Förderdarlehen als Anschlussfinanzierung wählen. Hier konnten wir in den letzten Monaten bereits einige hundert Wohnungen weiterhin binden.

Die aktuellen Förderprogramme und die Konditionen finden Sie auf der Internetseite der IFB (Hamburgische Investitions- und Förderbank):

www.ifbhh.de/programme/immobilienwirtschaft www.ifbhh.de/programme/privatkunden

Bild: Kaz (Pixabay, Pixabay License)

nach oben
FAQ