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Umsetzung des neuen Datenschutzrechts in Unternehmen

18.07.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium des Innern.

Zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts fand am 14. Juli 2017 im Bundesministerium des Innern eine erste Informationsveranstaltung mit Vertretern der Wirtschaft sowie Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder statt. Zielsetzung ist es, vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anpassung ihrer Datenverarbeitungen an die neuen ab Mai 2018 geltenden Datenschutzstandards zu unterstützen.

Staatssekretär Hans-Georg Engelke, der zu dieser Veranstaltung eingeladen hatte, erklärte hierzu: "Deutschland hat mit dem am 5. Juli 2017 verkündeten neuen Bundesdatenschutzgesetz als erster EU-Mitgliedstaat in Europa seine nationalen Regelungen an die EU-Datenschutzreform angepasst und damit frühzeitig die Voraussetzungen für einen wirksamen und praktikablen Datenschutz in den Unternehmen geschaffen. Unser Blick ist auf die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und gutes wirtschaftliches Wachstum in Deutschland gerichtet. Für die Unternehmen gilt es, die Zeit bis Mai 2018 zu nutzen und sich auf die veränderten Standards aus der Datenschutz-Grundverordnung vorzubereiten. Die Bundesregierung unterstützt sie hierbei."

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Neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Aktuelle Änderungen und praktische Umsetzung im Unternehmen


  • Was ändert sich durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)?
  • Neues BDSG ab Mai 2018?
  • Verschärfte Informationspflichten / Nachweis­pflichten / Einwilligungserklärungen etc.
  • Welche Vorbereitungen und Veränderungen müssen im Unternehmen getroffen werden?

Der heutige Informationsaustausch bildet den Auftakt für eine Reihe von Veranstaltungen, an denen auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie weitere Ressorts mitwirken. Im Mittelpunkt des nächsten Treffens werden die Auswirkungen der europäischen Harmonisierung auf die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen sowie konkrete Umsetzungsfragen stehen.

Zum Hintergrund: Am 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam. Sie bildet künftig den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rahmen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz ergänzt. Es wurde mit dem am 5. Juli 2017 verkündeten Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU grundlegend überarbeitet und schafft den notwendigen gesetzlichen Rahmen, damit die EU-Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 ihre volle Wirkung entfalten kann.




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