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Tropfende Dachrinne: Hausbesitzer haftet bei Glatteis

01.02.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: R V Versicherung AG.

Schäden sofort beheben – Grundstückseigentümer müssen Nachbarn und Passanten vor Gefahren schützen.

Vorsicht Glatteis: Wenn eine Dachrinne undicht ist, kann sich das Wasser auf Wegen und Bürgersteigen sammeln – und auf dem gefrorenen Boden entsteht nach kurzer Zeit eine dicke Eisschicht. „Rutscht hier ein Fußgänger aus, kann er unter Umständen den Hausbesitzer zur Verantwortung ziehen, weil dieser seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist“, sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät deshalb, Schäden an der Dachrinne sofort zu beheben.

Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht bedeutet: Grundstückseigentümer müssen Nachbarn und Passanten vor Gefahren schützen, die von ihrem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen. Das gilt ganz besonders im Winter. „Gerade eine kleine Glatteisfläche ist oft schwer zu sehen“, so R+V-Experte Földhazi. Damit niemand stürzt, muss der Hausbesitzer die Stelle sofort sichern, das Eis entfernen und die Ursache so schnell wie möglich beheben.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Ist die Dachrinne verdreckt, kann sie überlaufen und ebenfalls eine gefährliche Eisschicht entstehen lassen. Deshalb ist es wichtig, die Rinne regelmäßig zu säubern und auf Schäden hin zu untersuchen.
  • Ist die Dachrinne verdreckt, kann sie überlaufen und ebenfalls eine gefährliche Eisschicht entstehen lassen. Deshalb ist es wichtig, die Rinne regelmäßig zu säubern und auf Schäden hin zu untersuchen.
  • Wenn ein Hausbesitzer für einen Unfall haftet, springt in der Regel entweder die Privathaftpflicht- oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.


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