11.10.2016 — Timm Haase. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Mit der Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen von Deutschland und Italien will Bayern in den Augen des Finanzministers mehr grenzüberschreitende Steuergerechtigkeit schaffen. Zusammen mit dem Internationalen Steuerzentrum sollen gemeinsame Betriebsprüfungen von deutsch-italienischen Firmen erfolgen. Dabei klären bayerische und ausländische Betriebsprüfer gemeinsam komplexe grenzüberschreitende Steuerfälle auf. Hierzu sollen direkte Gespräch statt umständlicher und langwieriger Auskunftsverfahren geführt werden.
Der Vorteil für die betroffenen Unternehmen liegt in der schnelleren Rechtssicherheit als beim herkömmlichen Verfahren.
Das Internationale Steuerzentrum ist erster und zentraler Ansprechpartner für die italienische Steuerverwaltung in Deutschland. Die Partnerschaft soll für eine erhebliche Beschleunigung der Verfahren sorgen. Zukünftig soll sie weiter ausgebaut werden, auch mit anderen Staaten.
Aufgabe des Internationalen Steuerzentrums ist die Organisation von grenzüberschreitenden Betriebsprüfungen, sog. „joint audits“. Das Internationale Steuerzentrum in München ist ein deutschlandweit einmaliges Projekt und hat laut Pressemitteilung Modellcharakter für die Zusammenarbeit zwischen Steuerverwaltungen in ganz Europa.
Aus abgeschlossenen Prüfungen konnten bisher 180 Millionen Euro Steuermehreinnahmen erzielt werden. Alle Verfahren dauerten maximal 18 Monate. 50 bayerische Prüfer aus 13 Finanzämtern nahmen in den letzten drei Jahren an internationalen Prüfungen teil. Insgesamt gibt es unmittelbare Kontakte mit Beamten aus 11 verschiedenen Ländern: Italien, Österreich, Kroatien, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich, Norwegen, Frankreich, Belgien, Spanien und Dänemark.
Das Internationale Steuerzentrum ist keine neue Hierarchieebene oder Behörde, sondern eine Arbeitsplattform. Es ist dem Bayerischen Finanzministerium angegliedert:
Quelle:
Pressemitteilung Nr. 479 vom 23.9.2016
Themen
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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