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Terrorversicherung auch im WEG?

16.11.2010  — none .  Quelle: none.

Ihr Experte Hanno Musielack erläutert Ihnen nachfolgend eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz

In einer Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz, AZ: 133 C 2288/07, bestätigt durch das Landgericht Koblenz unter Zurückweisung durch Beschluss, kam das Gericht zum Ergebnis, dass eine Terrorversicherung keine derjenigen Versicherungen ist, welche § 21 Abs. 5 Ziff. 3 WEG vorsieht. Die dort genannte Feuerversicherung umfasst nicht zwingend auch das Terrorrisiko. In dem zu entscheidenden Falle hatte es die Eigentümergemeinschaft abgelehnt, zusätzlich eine Terrorversicherung für einen fünfstelligen Prämienbetrag für ihr Objekt abzuschließen. Es entspräche also ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Gemeinschaft den Abschluss einer solchen Versicherung ablehnt (Quelle: WM 2010, 641 ff.).

Quelle:
RA H. Musielack
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