02.09.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Schutt, Waetke Rechtsanwälte.
“Für Beschäftigte in Projektarbeit ist zu beurteilen, ob das Projektziel mit den vorhandenen Ressourcen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung zu realisieren ist.“, so die IG Metall bereits vor Jahren. Das hört sich gut an, aber wie so oft: Wenn das niemand kontrolliert, ist das Gesetz bedeutungslos.
Kommentar von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Es gibt bereits heute eine Vielzahl von Arbeitsschutzvorschriften, die entweder aber großteils gar nicht bekannt sind oder bewusst ignoriert werden.
Wenn im Arbeitszeitgesetz eine Höchstarbeitszeit angegeben ist, dann ist nicht noch eine Verordnung erforderlich, die die Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit verbietet. Solange die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten nicht großflächig kontrolliert und ein Verstoß sanktioniert wird oder die Arbeitnehmer sich nicht wehren, wird auch eine Verordnung kaum etwas ändern. In Seminaren höre ich zu dem Thema oft: „Wenn wir uns an die Arbeitszeiten halten würden, könnten wir die Veranstaltung nicht machen.“ Auch an Berufsschulen und Hochschulen bzw. in Ausbildungsbetrieben findet man den Satz lustig, den der angehende Eventmanager hört, wenn er nach 20 Stunden am ersten Arbeitstag müde wird: “Willkommen in der Veranstaltungsbranche”.
Ich würde mir wünschen, wenn auch in den Berufsschulen und an den Hochschulen, an denen Eventmanagement, Veranstaltungstechnik u.Ä. gelehrt wird, der Arbeitsschutz als wesentlicher und nicht diskutabler Bestandteil der Veranstaltung präsentiert wird. Außerdem mögen Ausbildungsbetriebe, die Verantwortung für Auszubildende übernommen haben, ein gutes Vorbild sein. Leider höre ich oft, dass sich Azubis über ihre Ausbildungsbetriebe beklagen, dass Ausbildungsbetriebe quasi nur aus dem Inhaber bestehen, der aber 2 Azubis ausbildet, die wie Vollzeitkräfte schuften müssen.
Sinnvoll hingegen ist eine Verordnung sicherlich aber insoweit, wenn Kriterien aufgestellt werden, an denen man eine Überforderung von Arbeitnehmern erkennen und vermeiden kann und dem Arbeitgeber Anhaltspunkte für eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an die Hand gibt.
Nur: Solange weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer noch Ausbilder/Dozenten das Thema nicht ernst nehmen, wird auch eine neue Verordnung keine durchgreifenden Veränderungen bringen.
Der Arbeitgeber muss erkennen, dass Arbeitsschutz vielleicht kurzfristig mühevoll ist und Geld kostet, aber langfristig Ressourcen schont – nämlich den Arbeitnehmer, der weniger krank ist, der motivierter ist und länger dem Unternehmen verbunden bleibt. Abgesehen davon, dass Arbeitsschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, hilft er sogar dem Unternehmen.
Ebenso könnten Auftraggeber ihre Auswahl auch danach richten, welcher Auftragnehmer sich an die Regeln hält.
Das mag dem Auftraggeber vielleicht etwas mehr kosten, wenn mehr Mitarbeiter aufgrund der Schichtwechsel involviert werden, aber Mehrkosten sind kein Argument für Nichtbeachtung von Vorschriften. Interessant ist, dass immer mehr Unternehmen sich selbst Compliance-Richtlinien auferlegen, in denen sie geloben, sich an Gesetz und Ordnung zu halten. Leider bezieht sich dies meist „nur“ auf Bestechung und Korruption, sollte sich aber auch auf die Auswahl von Auftragnehmern erstrecken.
Soviel man über das Mindestlohngesetz schimpfen könnte, ein Gutes hat es: In § 19 ist nämlich vorgesehen, dass öffentliche Auftraggeber solche Bewerber von der Teilnahme am Vergabewettbewerb ausschließen sollen, die wegen einem Verstoß gegen den Mindestlohn ein Bußgeld haben zahlen müssen (§ 19 Abs. 1 MiLoG).
Insoweit könnte eine Compliance-Regel auch bspw. lauten:
„Wir prüfen, ob der Auftragnehmer ausreichende und geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften für Arbeits- und Gesundheitsschutz getroffen hat und durchführt. Wir schließen Auftragnehmer von der Auftragsvergabe aus, soweit wir Kenntnis darüber erlangen, dass der Auftragnehmer gegen Vorschriften aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz verstößt, solange er nicht die Wiederherstellung seiner Zuverlässigkeit nachgewiesen hat.“
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?