Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Streitvermeidung in Familienunternehmen

18.03.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Warth Klein Grant Thornton.

Familienunternehmen sind der Motor der deutschen Wirtschaft. Oft verlassen sie sich aber darauf, dass mit dem guten Willen aller Beteiligten auch der gewünschte unternehmerische Erfolg eintritt.

Häufig werden im Vertrauen auf die Grundannahme "Wir streiten uns nie!!!!" Verträge geschlossen und Strukturen herbeigeführt, die fatale Folgen haben können. Das haben die Auseinandersetzungen bei namhaften deutschen Mittelständlern leider eindrucksvoll bewiesen.

Leider lehrt die Praxis immer wieder, dass Verträge geradezu zum Streiten einladen. Paradefall ist die gängige Abfindungsregel, wonach der Ausscheidende den "wahren Wert" erhält. Fest steht: Rechtliche und steuerliche Tretminen lauern überall und der Vorteil des Familienunternehmens, sich durch ein konstruktives Zusammenspiel von Familie und Unternehmen einen Wettbewerbsvorsprung zu sichern, kann schnell verspielt werden. Wir stellen typische Stolpersteine für Familienunternehmen vor und zeigen auf, wie Schäden vermieden werden können.

Ein typischer Streitfall: Eines der Unternehmerkinder fühlt sich benachteiligt und macht beispielsweise seinen Pflichtteil geltend. Dann folgen Auskunftsklage, Gerichtsverfahren und meist, da - wie oben gezeigt - die Abfindungsregeln im Unternehmen nicht passen, der Streit um die zutreffende Zahlung. Ein Schaden von einer Million Euro ist aus versteuertem Geld zu begleichen und es fallen Beraterhonorare an. Bedenkt man, dass diese Prozesse leicht fünf Jahre dauern können, kommt schnell eine Zahllast von zwei Millionen Euro zusammen.

Um diese unerfreuliche Konsequenz zu vermeiden gilt es, Abläufe zu simulieren: Zuerst muss ein Lenkungskonzept entwickelt werden, wie die operative Unternehmensführung sich in Zukunft gestalten soll. Dies muss in der Unternehmerfamilie kommuniziert und gelebt werden. Und schließlich muss den Kindern klar gemacht werden, warum eines das Unternehmen erhält und das andere den aus dessen Sicht weniger werthaltigen Grundbesitz.

Auch bei "kosmopoliten" Familien und internationalem Besitz kommt es immer wieder zu Fehlern, die teilweise irreparabel sind. Beispiel: Ein deutscher Unternehmer heiratet eine US-Amerikanerin in Los Angeles und trifft mit ihr eine Scheidungsfolgevereinbarung nach deutschem Recht. Nach fünf Jahren in den USA lässt er sich scheiden. Seine Frau klagt den Zugewinn nach US-Recht ein und vollstreckt in das deutsche Familienunternehmen.

Steuerrecht kann zum Bumerang werden

Und wie so oft kann das Steuerrecht zum Bumerang werden. Beispielsweise wenn ein deutscher Unternehmer seinen Wohnsitz nach Belgien verlegt, um Steuern zu sparen. Dann stellt sich unter anderem die Frage, ob ein Pflichtteilsverzicht seiner Kinder wirksam ist. Wohl nicht, da für ihn belgisches Erbrecht nach dem Wohnsitzstaats-und nicht dem Staatsangehörigkeitsprinzip Anwendung finden wird. Die Konsequenz: Er sollte besser zurück nach Deutschland ziehen.

Weitere Dauerbrenner für Streits in Familienunternehmen: Die Berufung ungeeigneter Familienmitglieder in die Geschäftsführung ist einer der häufigsten Gründe für das spätere Scheitern von Familienunternehmen. Daher können Klauseln im Gesellschaftsvertrag, die ausschließlich Familienmitglieder zur Geschäftsführung zulassen, kontraproduktiv sein. Ein sinnvoller Lösungsansatz kann hier in der Gründung eines Beirats, der die Geschäftsführung bestimmt oder bei der Bestimmung mitwirken kann, bestehen.

Ein steter Zankapfel bei mehrgliedrigen (Publikums)Gesellschaften ist das Thema Gewinnverwendung, also die Frage, ob Gewinne ausgeschüttet oder im Unternehmen belassen werden. Hier kann es Sinn machen, im Gesellschaftsvertrag einen bestimmten Mindestsockelbetrag für die Rücklagenzuführung festzuschreiben.

Kommt es zu einem Ausscheiden eines Gesellschafters, muss unbedingt vermieden werden, dass dadurch das Unternehmen in eine existenzgefährdende Situation gerät. In den Gesellschaftsvertrag sollte daher eine Klausel aufgenommen werden, wonach Abfindungen zu reduzierten Werten erfolgen und gestreckt in Raten gezahlt werden können.

Nachfolge unbedingt rechtzeitig regeln

Und last not least sollte die Zeitbombe Unternehmensnachfolge rechtzeitig entschärft werden. Die Planung der Nachfolge sollte strategisch angegangen und in folgenden Schritten "abgearbeitet" werden:

  • Aufnahme Status Quo - Vermögen, Nationalität, Güterstandsregelungen,
  • Erarbeitung eines Lenkungskonzepts Unternehmen/Vermögensverwaltung,
  • Kommunikation des Konzepts in der Familie,
  • Anpassung der Gesellschaftsstrukturen - Einlage Grundstücke in Gesellschaften/ausländische Gesellschaften unter deutsche Holding,
  • Anpassung der Gesellschaftsverträge/Stiftungssatzungen - Abfindungsregeln müssen sauber und klar formuliert werden,
  • Anpassung der Schenkungsverträge/Testament - Strafklauseln,
  • Erarbeitung eines Steuerkonzepts.


Warth & Klein Grant Thornton ist eine der größten partnerschaftlich geführten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit über 750 Mitarbeitern an elf Standorten. Sie betreut einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen sowie private Vermögensinhaber. Die Services umfassen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance & Advisory Services sowie Private Finance. Bei grenzüberschreitenden Aufgabenstellungen arbeitet sie seit mehr als zehn Jahren mit „Grant Thornton International“ zusammen, einer weltweit tätigen Dachorganisation unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
nach oben
FAQ