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Streitfall Grundstücksgrenze

14.06.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Warum Absprachen helfen

Es gibt zahlreiche Varianten, um ein Grundstück einzugrenzen. Die häufigsten sind Zaun, Hecke und Mauer.

Egal ob Holz-, Maschendrahtzaun, Hecke oder Mauer – Jahr für Jahr geraten Nachbarn aneinander. Häufig ist es der Streit um die Gestaltung der gemeinsamen Grenze. Die gebotene Absprache fällt vielen Nachbarn schwer. Die Experten von homesolute.com weisen darauf hin, dass im Streitfall BGB und Nachbarschaftsrecht gelten. Zudem gibt es von Bundesland zu Bundesland durchaus unterschiedliche Regelungen.

Laut Experten ist grundsätzlich kein Grundstückseigentümer verpflichtet, die Errichtung eines Zaunes auf der Grenze, also unter teilweiser Inanspruchnahme seines Grundstücks, zu dulden. Hinnehmen muss er jedoch eine Einfriedung dicht an der Grenze auf dem Nachbargrundstück.

Bei der Anpflanzung einer Hecke ist allerdings der Grenzabstand einzuhalten. Hier gilt das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme nach dem BGB. Freie Gestaltung des Eigentums, sofern Ansprüche Dritter nicht verletzt werden.

Quelle: Headline Themendienste
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