17.02.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Steuerberaterkammer München.
Bezifferte man das Investitionsvolumen in diesem Sektor im Jahr 2012 noch mit ca. 2,8 Milliarden, so wurden allein für den deutschen Sponsoringmarkt für 2014 bereits ca. 4,8 Milliarden Euro prognostiziert (laut einer Studie des FASO, Fachverbandes Sponsoring/pilot). Von den Geldern profitieren vor allem der Sport, aber auch kulturelle, kirchliche und soziale Bereiche bzw. Einrichtungen. Sie benötigen zum Teil dringend Unterstützung, da öffentliche Zuwendungen immer karger fließen. Für Unternehmen sind mit Sponsoringmaßnahmen in aller Regel ein Imagegewinn und eine stärkere Marktpräsenz verbunden. So kann für Geber und Nehmer eine Win-Win-Situation entstehen. Dabei sollten in den vertraglichen Vereinbarungen die Regeln für ein steuerneutrales Sponsoring beachtet werden, um eventuell unliebsame Nachzahlungen zu vermeiden.
Grundsätzlich ist der Leistungsaustausch zwischen Unternehmen ein steuerbarer Vorgang. Aber im Bereich des Sponsorings gibt es Ausnahmen. So erfolgt nicht jede Zahlung auf Basis eines steuerbaren Leistungsaustausches und wäre damit umsatzsteuerpflichtig. Die Besteuerung einer Leistung als Umsatz gegen Entgelt setzt das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen erbrachter Leistung und dem empfangenen Gegenwert voraus. Der Sponsor erhält für seine Leistung als Gegenleistung in der Regel eine Werbeleistung des Begünstigten. Maßgebend für die umsatzsteuerliche Beurteilung sind die vertraglichen (schriftlichen oder mündlichen) Vereinbarungen zwischen dem Sponsor und dem Begünstigten. Dass eine eindeutige Abgrenzung aber nicht immer ganz einfach ist, haben unterschiedliche Verwaltungsauffassungen und Rechtsprechungen in der Vergangenheit gezeigt. Das Bundesministerium der Finanzen, BMF, hat sich deshalb zuletzt mit Schreiben vom 25. Juli 2014 zu der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Sponsorings aus Sicht des Sponsors geäußert.
Demnach ist regelmäßig nicht von einer umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Leistung des Zuwendungsempfängers an den Sponsor auszugehen, wenn der Empfänger der Zuwendung auf Plakaten, in Broschüren, bei Veranstaltungen, auf der Internetseite oder in anderer Weise lediglich auf die Unterstützung durch den Sponsor hinweist. Dabei ist es unerheblich, ob der Name des Sponsors und/oder dessen Logo verwendet werden. Zu beachten ist allerdings: Eine besondere Hervorhebung oder Verlinkung auf die Internetseite des Sponsors kann bereits zu einer steuerbaren (Werbe-)leistung des Zuwendungsempfängers führen.
Umgekehrt liegt auch kein steuerbares Leistungsverhältnis vor, wenn der Sponsor auf seine Unterstützung ohne besondere Hervorhebung des Zuwendungsempfängers hinweist. Dagegen ist von einer steuerbaren Leistung des Sponsors dann auszugehen, wenn ihm ausdrücklich das Recht eingeräumt wird, die Sponsoringmaßnahme im Rahmen eigener Werbeaktivitäten zu vermarkten.
Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring getätigten Ausgaben können ertragsteuerlich unterschiedlichen Bewertungen unterliegen. Es kann sich um Betriebsausgaben handeln, die in aller Regel voll abzugsfähig sind, oder um Spenden, für die andere Parameter bezüglich der Abzugsfähigkeit gelten. Möglicherweise kann es sich aber auch um so genannte „Kosten der Lebensführung“ bzw. bei Kapitalgesellschaften um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln, was dann zwangsläufig zu einer regulären Besteuerung führt. Das ist z. B. dann der Fall, wenn sich der Sponsor mit der Zahlung durch sein Unternehmen persönliche Aufwendungen erspart, wie beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Golfclub, oder auf „Umwegen“ über eine Sponsoringveranstaltung Mittel für einen guten Zweck einwerben will. Um solch einen Vorgang ging es - hier nur kurz skizziert - bei einem Golfturnier, mit dem Sponsorengelder für einen gemeinnützigen Zweck eingeworben werden sollten. Der Klägerin wurde der Betriebskostenabzug vom Finanzgericht u. a. deswegen versagt, weil bei einer typisierenden Betrachtung die Möglichkeit bestand, Geschäftsfreunde zu unterhalten oder privaten Neigungen nachzugehen (Revision vor dem BFH anhängig unter dem Az. IV R 24/13).
Insgesamt gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, Sponsoring optimal zu gestalten und so den Interessen des Geber-Unternehmens und des Zuwendungsempfängers gerecht zu werden. Aber die Materie ist kompliziert, auch wenn es zum Beispiel im Bereich des Sport-Sponsoring um die steuerliche Behandlung von VIP-Logen bei Sportveranstaltungen geht. Da sollte ein Steuerprofi helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Steuerberater sind u. a. zu finden im Steuerberater-Suchdienst auf der Internetseite der Steuerberaterkammer München unter www.steuerberaterkammer-muenchen.de.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?