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Steuerliche Anreize sollten sich an Baubeginn orientieren

01.02.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA).

Vorgelegter Entwurf könnte laufende Bauverfahren verzögern.

Am 28.01.2016 diskutierten die Ministerpräsidenten und das Bundeskabinett einen neuen Vorschlag für eine zukünftige Förderung des Wohnungsneubaus durch steuerliche Anreize. Dieser sieht vor, in den ersten drei Jahren bis zu 35 Prozent der Bau- oder Anschaffungskosten für Wohnimmobilien bis zur Schwelle von maximal 2.200 Euro je Quadratmeter steuerlich abschreiben zu können. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. begrüßt die Initiative, den Wohnungsneubau durch entsprechende Anreize befördern zu wollen. Er weist allerdings darauf hin, dass der aktuelle Entwurf, der ausschließlich auf den Zeitpunkt des Bauantrags abzielt, mehrere aktuelle Vorhaben verzögern könnte. Besser geeignet wäre deshalb der Zeitpunkt des Baubeginns, der für jede Baumaßnahme angezeigt werden muss. „In der aktuellen Fassung werden Projekte, für die bereits ein Bauantrag gestellt wurde, nicht berücksichtigt. Einige Entwickler würden dann unter Umständen einen neuen Bauantrag einreichen, um doch noch von der Sonderabschreibung zu profitieren. Der steuerliche Anreiz führt in diesem Falle also eher zu einer Verzögerung von Projekten“, erklärt Rolf Buch, Vorsitzender der ZIA-Plattform Wohnen für das Präsidium.

Schubladenprojekte müssen motiviert werden

Für mehrere Wohnungsvorhaben liegen aktuell zwar Baugenehmigungen vor, doch der Baubeginn ist aus verschiedenen wirtschaftlichen Gründen heraus noch nicht erfolgt. Solche „Schubladenprojekte“ müssen nach Ansicht des ZIA und seiner Mitglieder motiviert werden. „In zahlreichen Märkten finden sich solche zurückgestellten Projekte. Hier muss ein schneller Baubeginn forciert werden. Ein entsprechender steuerlicher Anreiz, der an die Baubeginnanzeige gekoppelt ist, würde die gewünschten Effekte der Förderung erzielen“, sagt Buch und fügt hinzu, dass die klassische KfW-Förderung alternativ erhalten bleiben muss.

Keine weiteren Veränderungen bei dem Punkt Baukosten nötig

Der ZIA weist daraufhin, dass weitere Auflagen bei den Baukosten nicht zielgerichtet seien. „Die ursprünglich vorgesehene Beschränkung der Bemessungsgrundlage auf Baukosten von 2.000 Euro pro Quadratmeter ist sinnvoll und bedarf keiner zusätzlichen Einschränkung“, sagt Buch. Weitere Veränderungen und Anpassungen in diesem Bereich könnten dazu führen, dass die Sonderabschreibung ihre Wirkung verfehlt. „Aus dem wünschenswerten Anreiz kann sonst ein zahnloser Papiertiger werden“, meint Buch.



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