05.08.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Jetzt gibt jedes zehnte Startup (10 Prozent) sogar ein „Ungenügend“ (2023: 4 Prozent), 23 Prozent ein „Mangelhaft“ (2023: 22 Prozent). „Sehr gut“ findet unverändert 1 Prozent die Startup-Politik der Regierung, 8 Prozent geben ein „Gut“ (2023: 6 Prozent) und 27 Prozent ein „Befriedigend“ (2023: 39 Prozent). Das sind Ergebnisse einer Befragung von 172 Tech-Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Die Ampel muss mehr Tempo bei der Umsetzung ihrer Startup-Versprechen aus dem Koalitionsvertrag machen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.
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Fragt man die Startups selbst, welche Maßnahmen ganz besonders dringend sind, dann rangiert ganz oben der Abbau von Bürokratie. Für 70 Prozent ist dies sehr wichtig. 55 Prozent halten besonders die Befreiung von gesetzlichen Auflagen und Bürokratie in den ersten zwei Jahren nach Gründung für sehr wichtig. Eine knappe Mehrheit (56 Prozent) nennt einen vereinfachten Zugang für Startups zu öffentlichen Aufträgen als sehr wichtige Maßnahme, 44 Prozent die Vereinfachung und Beschleunigung der Gründung von Gesellschaften. Wintergerst: „Die von Startups als besonders wichtig erachteten Maßnahmen könnte die Bundesregierung sofort in Angriff nehmen, ohne dafür zusätzliche Haushaltsmittel bereitstellen zu müssen. Was es dafür braucht, ist nur der gemeinsame politische Wille.“
Aus Startup-Perspektive ebenfalls wichtig sind der Ausbau des Zukunftsfonds, um verstärkt institutionelle Investoren in den Wagniskapitalmarkt zu holen (43 Prozent), die Verstärkung von Förderprogrammen zur Zusammenarbeit von Startups und Mittelstand (39 Prozent) sowie der vereinfachte Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte aus dem außereuropäischen Ausland (39 Prozent). Jeweils rund ein Drittel hält den erleichterten Zugang zu öffentlichen Daten (32 Prozent) und die weitere Verbesserung der Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (31 Prozent) für sehr wichtig. Ein Viertel priorisiert den Ausbau von öffentlich geförderten Gründungszentren (25 Prozent).
Bild: Nataliya Vaitkevich (Pexels, Pexels Lizenz)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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