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Stärkere Beteiligung der Länder am Sozialmietwohnungsbau erforderlich

03.11.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Mieterbund.

Kurzfristige Übergangslösungen mit niedrigeren Baustandards schaffen.

„Nachdem der Bund die Finanzmittel für die soziale Wohnraumförderung auf 1,018 Milliarden Euro verdoppelt hat, sind jetzt die Bundesländer am Zug. Sie müssen die zur Verfügung stehenden Gelder zweckgebunden für den Neubau von Sozialmietwohnungen nutzen und mindestens in gleicher Höhe eigene Haushaltsmittel zur Verfügung stellen“, appellierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, an die Teilnehmer der Bauministerkonferenz in Dresden. „Angesichts des seit Jahren wachsenden Wohnungsdefizits müssen jährlich 400.000 neue Wohnungen fertiggestellt werden, davon 150.000 bezahlbare Wohnungen. Das ist aber ohne eine deutlich stärkere Beteiligung der Länder als bisher nicht möglich. Gleichzeitig sind kurzfristig greifende Übergangslösungen zur Wohnungsversorgung der Flüchtlinge notwendig. Denkbar sind Schnell- oder Modulbauten mit niedrigeren Baustandards.“

Aktuell fehlen in Deutschland, das heißt vor allem in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten, rund 800.000 Wohnungen. Um dieses Wohnungsdefizit abzubauen und der wachsenden Nachfrage nach insbesondere bezahlbaren Wohnungen gerecht zu werden, müssen jährlich 400.000 Wohnungen neu gebaut werden, davon mindestens 150.000 Sozialwohnungen und durch zusätzliche Steuervergünstigungen geförderte Wohnungen.

„Die Bundesregierung hat den ersten Schritt getan und stellt den Bundesländern ab Januar 2016 insgesamt 1,018 Milliarden Euro statt bisher 0,518 Milliarden Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Ich erwarte, dass die Länder diese Gelder in erster Linie für den Bau neuer Sozialmietwohnungen einsetzen und nicht für Eigentumsmaßnahmen oder sonstige Investitionen, dass sie außerdem diese Kompensationszahlungen des Bundes aus eigenen Haushaltsmitteln mindestens verdoppeln“, forderte Siebenkotten. „Soweit dies in den einzelnen Ländern nicht sichergestellt ist, muss es hier Abstriche bei der Zuweisung der Kompensationszahlungen geben, gehört letztlich die bisherige Aufteilungsquote der Fördermittel auf die Länder auf den Prüfstand.“

Eine generelle Absenkung von Baustandards für den gesamten Wohnungsneubau, wie zum Beispiel ein Aufweichen von Energieeffizienzstandards, ein so genanntes EnEV-Moratorium, lehnte Siebenkotten ab. Richtig sei dagegen gewesen, dass die Bundesregierung Standards für Sammel- und Notunterkünfte abgesenkt habe. „Das macht außerdem Sinn bei Schnell- und Modulbauten, die als Übergangslösung zeitlich klar befristet notwendig sind, um kurzfristig die Wohnungsversorgung von Flüchtlingen sicherzustellen. Denn wir brauchen nicht nur mittelfristig Lösungen, sondern Lösungen schon für diesen Winter bzw. für das nächste Jahr“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes.



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