03.12.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hans-Böckler-Stiftung.
Im November 2020 machte sich jeder dritte Beschäftigte (33 Prozent) Sorgen, sich bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit mit dem Coronavirus zu infizieren – verglichen mit jedem vierten Beschäftigten (25 Prozent) in den Monaten Juni und Juli, als die Infektionszahlen deutlich niedriger waren. Damit hat sich die Sorge um Ansteckung auf erhöhtem Niveau stabilisiert: Trotz Lockdowns ist der Wert fast genauso hoch wie im Oktober. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Portals Lohnspiegel.de, an der sich seit April 2020 rund 26.500 Beschäftigte beteiligt haben. Lohnspiegel.de wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wissenschaftlich betreut.
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Besonders verbreitet ist die Sorge vor einer Ansteckung unter Beschäftigten, die in ihrem Beruf regelmäßig engen Kontakt zu anderen Menschen haben und deshalb besonders exponiert sind. So gaben seit Beginn der Befragung insgesamt 55 Prozent der Beschäftigten im Bereich Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege an, sich Sorgen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu machen. Es folgen Beschäftigte in der Altenpflege (48 Prozent), der Gesundheits- und Krankenpflege (46 Prozent), Human- und Zahnmediziner (47 Prozent) sowie die Verkaufsberufe (41 Prozent). Die Fertigungsberufe bieten ein uneinheitliches Bild: Während sich in der Lebensmittelherstellung – zu der auch die Fleischwirtschaft zählt – jeder dritte Befragte Sorgen macht (34 Prozent), sind dies in den Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufen sowie den Metallbauberufen deutlich weniger (jeweils 24 Prozent).
Deutlich seltener Sorgen um ihre Gesundheit machen sich auch Beschäftigte in den klassischen Bürotätigkeiten, etwa in Büro und Sekretariat oder dem Rechnungswesen (ebenfalls jeweils 24 Prozent). Eine entscheidende Erklärung hierfür ist die Nutzung des Homeoffice, die seit Ausbruch der Pandemie stark gestiegen ist. Persönlicher Kontakt zu Kunden und Kollegen sowie das Risiko auf dem Weg zur Arbeit entfallen hier komplett. Unter den Befragten, die teilweise oder vollständig im Homeoffice arbeiten, macht sich deshalb nur eine kleine Minderheit (17 Prozent) berufsbedingt Sorgen um die eigene Gesundheit. Entsprechend hoch ist in dieser Gruppe auch die Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber: 82 Prozent bescheinigen ihrem Arbeitgeber uneingeschränkt, bereits ausreichende Schutzmaßnahmen umgesetzt zu haben.
Die Verbreitung des Homeoffice oder die Ausstattung mit Schutzausrüstung in besonders gefährdeten Berufen tragen dazu bei, dass insgesamt mehr als die Hälfte aller auf Lohnspiegel.de Befragten (54 Prozent) die Maßnahmen ihres Arbeitgebers für ausreichend halten; ein weiteres Drittel (33 Prozent) sieht dies mit Einschränkungen so. Trotz der langen Vorlaufzeit beklagt aber auch aktuell (November 2020) noch jeder achte Beschäftigte (13 Prozent) unzureichende Maßnahmen des Arbeitgebers. Auffällige Häufungen gibt es bei den Bau- und Ausbauberufen, da auf Baustellen nach Angaben der Befragten nach wie vor häufig eng an eng und ohne Mund-Nasen-Schutz gearbeitet wird. Besonders unzufrieden sind auch Erzieherinnen und Erzieher, die beispielsweise davon berichten, dass in ihrer Einrichtung behördliche Vorgaben aus Personalmangel oder Raumnot nicht eingehalten werden.
„Wenn Arbeitgeber die berechtigten Sorgen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach ignorieren, kann dies das Vertrauensverhältnis im Betrieb dauerhaft zerstören“, sagt Dr. Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit am WSI. „Gefragt sind klare und offene Kommunikation sowie eine enge Einbindung der Beschäftigten in die Entwicklung und Umsetzung von effektiven Hygienekonzepten.“ Erster Ansprechpartner hierfür sollte der Betriebsrat sein, der im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gesetzlich verbriefte Mitbestimmungsreche hat. Allerdings hatten nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Jahr 2019 nur noch 40 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben mit 5 oder mehr Mitarbeitern einen Betriebsrat.
Die Endverantwortung für die Einhaltung des Gesundheitsschutzes im Betrieb liegt in Deutschland nach dem Arbeitsschutzgesetz beim Arbeitgeber und kann von diesem auch nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Die besondere Verantwortung der Arbeitgeber für den Infektionsschutz ihrer Mitarbeiter wurde zuletzt von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder betont. In den Beschlüssen vom 25. November 2020 mahnen diese die Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln an und appellieren an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, unbürokratisch Homeoffice für ihre Beschäftigten zu ermöglichen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Einhaltung der verbindlichen Corona-Arbeitsschutzregeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die Einhaltung dieser Regeln müsse auch verstärkt kontrolliert werden.
Bild: Alexander Raths (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
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