Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Sommerhitze im Büro und Homeoffice? Tipps zum Abkühlen

20.06.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).

Auch der kommende Sommer wird voraussichtlich heiß: „Egal, ob Beschäftigte im Büro, in der Produktion oder von zuhause arbeiten, wichtig ist es, so gut wie möglich mit den Temperaturen umzugehen,“ weiß Dr. Stephan Sandrock vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Er erklärt, wie es sich trotz Hitze effektiv arbeiten lässt.

ifaa-Tipps für Gesundheit und gutes Raumklima:

  • Lüften: In den frühen Morgenstunden ist Lüften am besten. Öffnen Sie alle Fenster für eine gute Luftzufuhr. Auch wenn es warm wird – gelegentliches Stoßlüften ist auch tagsüber angesagt, um für einen Luftaustausch zu sorgen – insbesondere dann, wenn mehrere Personen in einem Raum arbeiten.
  • Nutzen Sie vorhandene Sonnenschutzeinrichtungen.
  • Lassen Sie die Klimaanlage nicht auf Hochtouren laufen, sie sollte nicht zu kalt eingestellt sein. Am besten beträgt der Unterschied zwischen den Temperaturen draußen und im Büro nicht mehr als 6 °C. Größere Temperaturunterschiede können eine Erkältung und Kreislaufbeschwerden nach sich ziehen.
  • Trinken Sie ausreichend: Zwei bis drei Liter von Wasser, Früchtetee oder Saftschorlen unterstützen Kreislauf und Flüssigkeitshaushalt.
  • Verzichten Sie möglichst auf koffeinhaltige Getränke: Sie sind schweißtreibend und belasten den Kreislauf.
  • Greifen Sie zu bei frischem Gemüse und Obst. Schwere Lebensmittel belasten unnötig.
  • Bevorzugen Sie lockere Kleidung, die idealerweise atmungsaktiv ist. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob für die Zeit der Hitze legere Kleidung getragen werden kann.
  • Für den Kreislauf: Halten Sie Ihre Unterarme unter fließend kaltes Wasser oder legen Sie ein kaltes Tuch in den Nacken oder auf die Stirn.
  • Verwenden Sie die kühleren Stunden für Aufgaben, die die grauen Zellen und/oder den Körper stärker belasten.
Anzeige
Live-Online-Seminar: Aktuelles zum Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung & Verjährungsfristen

  • Urlaubsanspruch bei Langzeitkrankheit
  • Neue Hinweis- und Obliegenheitspflichten des Arbeitgebers
  • Rückwirkende Abgeltung von Urlaubsansprüchen und neue Verjährungsfristen

Was sagt der gesetzliche Arbeitsschutz bei hohen Temperaturen in der Arbeitsstätte?

Laut der technischen Regel für Arbeitsstätten zum Thema Raumtemperatur (ASR A3.5) soll es in Arbeitsräumen nicht wärmer als 26 °C sein.

Arbeiten bei über 26 °C kann gesundheitsgefährdend sein, zum Beispiel bei schwerer körperlicher Arbeit oder bei gesundheitlich Vorbelasteten und besonders schutzbedürftigen Beschäftigten (z. B. Ältere, Schwangere, stillende Mütter). In diesen Fällen ist anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung über weitere Maßnahmen zu entscheiden.

Bei Temperaturen über 30 °C muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen. Das bedeutet beispielsweise für eine effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten) und der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung) zu sorgen, die inneren thermischen Lasten zu reduzieren (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben), auf das Lüften in den frühen Morgenstunden zu verweisen, Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung zu nutzen, die Bekleidungsregelungen zu lockern oder geeignete Getränke zur Verfügung zu stellen (z. B. Trinkwasser).

Steigt die Lufttemperatur im Raum über 35 °C, ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise Luftduschen und Wasserschleier als technische, Entwärmungsphasen als organisatorische oder Hitzeschutzkleidung als persönliche.

Bild: Tembela Bohle (Pexels, Pexels Lizenz)

nach oben
FAQ