23.07.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: arge baurecht.
Jedes Jahr zu Beginn der Sommerferien stellen sie sich in den Reiseweg – die Sommerbaustellen. Kommunen und andere öffentliche Verwaltungen nutzen gerne die Sommermonate, um dringende größere Bauarbeiten vorzunehmen. Denn der moderne Straßenbau ist ein „Hochleistungsprodukt“, das unter anderem stabile Witterungsbedingungen erfordert. So kommt es in der Urlaubszeit gehäuft zu Großbaustellen, Straßensperrungen sowie Umleitungen in Städten, auf Bundesstraßen und Autobahnen. Nicht schön, aber unvermeidlich. Bleibt die Frage, wie sich die Abläufe optimieren lassen.
Um Verzögerungen bei Straßenbau- und Sanierungsarbeiten zu vermeiden, stehen ganz zu Beginn fachmännisch durchgeführte Vergabeverfahren, die keine mühsamen Nachprüfungsverfahren nach sich ziehen. Nur so können ein Vertragsabschluss und anschließend die Baudurchführung innerhalb der vom öffentlichen Träger geplanten Zeit erfolgen. Absichtlich vor die Urlaubszeit gelegte Termine können bei reibungslosem Ablauf der Vergabeverfahren eingehalten werden und verschieben sich nicht nach hinten.
Für einen zügigen Bauablauf erweisen sich klug ausformulierte Bauverträge als besonders hilfreich. Oberste Priorität sollten im Bauvertrag klar definierte Verantwortlichkeiten für Auftragnehmer wie für Auftraggeber sein. Dann können Missverständnisse zu den jeweiligen Aufgabenstellungen oder zur Vergütung gar nicht erst entstehen. Auch wenn Streitigkeiten gemäß § 18 Abs. 5 VOB/B nicht zur Arbeitseinstellung führen dürfen, sind sie doch häufig Ursache für einen etwas schleppenden Arbeitsablauf.
Darüber hinaus empfehlen Experten bei großen Bauvorhaben mit Eingriffen in den Straßenverkehr eine fachjuristische Begleitung. Denn sollte es zu strittigen Auseinandersetzungen während der Bauphase kommen, lassen sich Konflikte meist entschärfen bevor sie eskalieren und im schlimmsten Fall zu Bauverzögerungen oder gar Baustopp führen können.
Neben einer guten fachanwaltlichen Begleitung sollten öffentliche Träger zudem umfassend und aktuell über Baumaßnahmen und den davon betroffenen Straßenabschnitten informieren. Dann können Autofahrer frühzeitig über Alternativrouten nachdenken und negative Schlagzeilen für öffentliche Auftraggeber bleiben aus.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
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Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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