19.01.2016 — Annika Thies. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Wenn Hundebesitzer auf Wohnungssuche sind, haben sie es mitunter deutlich schwerer auf dem Wohnungsmarkt als Besitzer von Kleintieren oder haustierlose Personen.
Ein Mieter, der häufiger umzieht und darüber nachdenkt, sich ein Haustier anzuschaffen, sollte sich also gut überlegen, ob er sich tatsächlich für einen Hund entscheidet. Die Auswahlmöglichkeiten sind groß; größer als man im ersten Augenblick annimmt.
Neben den üblichen Verdächtigen unter den Kleintieren wie Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen, Mäusen, unterschiedlichsten Vogelarten, Echsen und Zierfischen könnte man auch über die Anschaffung eines Minischweines (kleines Schweinchen mit circa 50 cm Schulterhöhe und doppelt so lang wie hoch) nachdenken.
Denn in seinem Urteil vom 6. Juli 2005 (413 C1248/04) entschied das Amtsgericht München, dass ein Minischwein zu den Kleintieren zu zählen und daher die Haltung in der Mietwohnung auch ohne Zustimmung des Vermieters prinzipiell zulässig sei.
Auch „Schnitzel“ hatte vor Gericht Schwein. Auf diesen Namen hörte ein ausgewachsenes Borstentier, dessen Besitzer sich vor dem Amtsgericht Köpenick zu verantworten hatte. Durch den Mietvertrag war den Mietern die Tierhaltung gestattet, solange es dadurch nicht zu Belästigungen oder Beeinträchtigungen kommt.
Das Berliner Hausschwein Schnitzel bzw. Schnitzels Herrchen wurde vor Gericht von seinem Vermieter der Geruchsbelästigung bezichtigt. Daher wollte der Vermieter seinem Mieter die Haltung von Schnitzel untersagen. Durch Zeugenaussagen konnten das Hausschwein und sein Besitzer aber entlastet werden:
Im Leitsatz des Urteils heißt es: "Der Mieter ist berechtigt, ein Schwein in der Mietwohnung zu halten, wenn es seit 2 Monaten im Treppenhaus nicht mehr nach Schwein stinkt." Aus den Zeugenaussagen ging hervor, dass dies in Bezug auf Schnitzel zutraf. Nur in Einzelfällen, bei denen die Wohnungstür offen gestanden habe, sei kurzzeitig ein entsprechender Geruch wahrnehmbar gewesen.
So kam es, dass sowohl das Minischwein als auch Schnitzel weiterhin in einer Mietwohnung hausen durften.
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