21.11.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immowelt AG.
Irrtum 1: In warmen Zimmern gibt es keinen Schimmel
Nicht die Raumtemperatur ist entscheidend für die Schimmelbildung, sondern die Luftfeuchtigkeit – vor allem wenn diese über 60 Prozent steigt. Diese Grenze ist schnell erreicht: Pro Tag werden in einem Vier-Personen-Haushalt rund 12 Liter Feuchtigkeit durch Duschen oder Kochen an die Luft abgegeben, rund ein Drittel davon allein durch Schweiß und Atemluft der Bewohner selbst.
Irrtum 2: Moderne Wärmedämmung fördert Schimmel
Immer noch gängig ist die Behauptung, dass eine nachträgliche Wärmedämmung die Wände am Atmen hindert und somit Schimmel verursacht. Eine verputzte Wand ist jedoch stets luft- und wasserdicht, atmet also nie. Entscheidend ist, dass die Dämmung fachgerecht durchgeführt wird, nur dann besteht kein erhöhtes Risiko. Schimmelt es dennoch, hängt das meistens mit einem bereits bestehenden Baumangel oder dem eigenen fehlerhaften Lüftungsverhalten zusammen. Dieses wird zum Beispiel nach energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie dem Einbau neuer, dichter Fenster nicht an die neuen Bedingungen angepasst. Beim Einbau Der ungewollte, automatische Luftaustausch entfällt, häufigeres Lüften ist angesagt.
Irrtum 3: Neubauten sind nicht schimmelgefährdet
Für Schimmelbildung ausschlaggebend ist nicht das Alter des Gebäudes, sondern der Zustand der Bausubstanz. Bei baulichen Mängeln droht folglich Schimmelgefahr. Bei einem Neubau muss allerdings nicht zwingend ein Baumangel vorliegen, es reicht schon aus, wenn das Haus zu früh bezogen wird: Durch Beton, Mörtel, Estrich und Putz werden beim Bau eines Einfamilienhauses immerhin bis zu zwanzigtausend Liter Wasser eingebracht. Kann diese Neubaufeuchte nicht abtrocknen und kommt durch die Bewohner noch zusätzliche Feuchtigkeit hinzu, lässt der Schimmel nicht lange auf sich warten.
Irrtum 4: Ein paar Minuten Stoßlüften am Tag reichen
Wie oft und wie lange gelüftet werden sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Außentemperatur und der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Eine entsprechende DIN empfiehlt beispielsweise für die eiskalten Wintermonate mindestens viermal täglich eine Dauer von 5 Minuten, im Hochsommer hingegen 30 Minuten Stoßlüften. Regen sollte nicht vom Lüften abhalten. Regenluft ist meist sogar trockener als die verbrauchte Raumluft.
Irrtum 5: Schimmelbefall berechtigt sofort zur Mietminderung
Schimmelt es in der Mietwohnung, kann eine Mietminderung rechtsgültig sein. Allerdings meist nur, wenn ein Mangel oder Schaden an der Bausubstanz vorliegt und nicht wenn der Schimmel fehlerhaftes Heiz- oder Lüftungsverhalten verursacht wurde. In jedem Fall sollte der Vermieter über den Schimmelbefall der Wohnung informiert werden. So kann die Ursache geklärt und eine weitere Ausbreitung verhindert werden.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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