11.08.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verein Deutscher Ingenieure.
Viele Fragen an die VDI-Hauptgeschäftsstelle wurden vom Richtlinienausschuss VDI 6000 im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinienreihe aufgegriffen.
Ja, und nicht nur eine: Der VDI hat die gesamte Reihe grundlegend überarbeitet.
Inhaltlich gibt es folgende Änderungen:
Die ganze Systematik der Richtlinie ist aktualisiert worden. Kenner der Richtlinie wissen, dass die „alten“, noch gültigen Weißdrucke der Richtlinien bestimmte Grundlagen in allen Blättern wiederholt enthalten. Das war bei der Erarbeitung der alten Ausgabe gewollt: Jede Richtlinie sollte für sich allein genommen vollständig sein.
Diesem positiven Effekt stand ein Kollateralschaden gegenüber: Wer mehr als eine Richtlinie aus der Reihe brauchte, musste die Seiten mit den Grundlagen mehrfach bezahlen. Aus Sicht der Regelsetzung sind Wiederholungen eigentlich ein No-Go. Deshalb hat der Richtlinienausschuss für die neue Ausgabe einen anderen Ansatz gewählt:
Alles, was in mehr als einer der Richtlinien gebraucht wird, steht in VDI 6000 Blatt 1 (Grundlagen). Die Folgeblätter 2 bis 6 enthalten nur noch die für die jeweilige Nutzung spezifischen Festlegungen. Auch das hat Nebenwirkungen: Wer die Richtlinie für eine spezifische Nutzung, z.B. Wohnungen und Hotelzimmer (VDI 6000 Blatt 2) benötigt, muss nicht nur diese erstehen, sondern auch VDI 6000 Blatt 1. Aber dafür hat VDI 6000 Blatt 2 nur wenige Seiten. Der Schaden dürfte also, wenn überhaupt, gering sein. So richtig lohnt sich die neue Struktur aber, wenn man mehrere Folgeblätter braucht, denn jetzt bezahlt man die Grundlagen nicht mehrfach.
Die Blattnummern haben sich im Zuge der Überarbeitung geändert. So wurden die Themen sinnvoll geclustert. Wohnungen und Hotelzimmer wurden beispielsweise zusammengefasst, denn in beiden Fällen erfolgt die Nutzung zu einem gegebenen Zeitpunkt ausschließlich durch die Angehörigen der jeweiligen Nutzungseinheit. Der Bereich „Seniorenwohnen“ (Blatttitel früher „Seniorenwohnungen, Seniorenheime, Seniorenpflegeheime“) ist im Blatt „Gesundheitsbereich und Pflege“ aufgegangen.
Der Übergang ALT zu NEU gelingt so:
ALT ⇒ entspricht | NEU | |
---|---|---|
VDI 6000 Blatt 1 | VDI 6000 Blatt 1 + | Blatt 2 (neue Themen enthalten) |
VDI 6000 Blatt 2 | VDI 6000 Blatt 1 + | Blatt 3 |
VDI 6000 Blatt 3 | VDI 6000 Blatt 1 + | Blatt 4 |
VDI 6000 Blatt 4 | VDI 6000 Blatt 1 + | Blatt 2 (neue Themen enthalten) |
VDI 6000 Blatt 5 | VDI 6000 Blatt 1 + | Blatt 4 (neue Themen enthalten) |
VDI 6000 Blatt 6 | VDI 6000 Blatt 1 + | Blatt 6 |
Zu den neuen Entwürfen sind Stellungnahmen bis 31.10.2022 möglich. Nutzen Sie die Chance, sich in die Regelsetzung einzubringen.
Herausgeber der Richtlinienreihe VDI 6000 „Sanitärtechnik – Sanitärräume“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinien VDI 6000 Blatt 1 bis Blatt 6 sind im Juli 2022 als Entwürfe erschienen und können beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/6000 oder www.beuth.de möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie besteht durch Einreichung einer Stellungnahme über das elektronische Einspruchsportal oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (E-Mail: gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.10.2022. VDI-Mitglieder erhalten zehn Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
Bild: 2427999 (Pixabay, Pixabay License)
Themen
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Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
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