20.02.2017 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Teil 2 des Fachartikels finden Sie hier.
Gemäß dieser Regelung müssen Sachbezüge von geringem Wert, die grundsätzlich als Arbeitslohn zu erfassen wären, ausnahmsweise nicht der Lohnversteuerung unterworfen werden, wenn die Summe der Sachbezüge insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigt.
Bei der Sachbezugsfreigrenze handelt es sich grundsätzlich um eine Nichtaufgriffsgrenze, um in der lohnsteuerlichen Praxis die Versteuerung von Bagatellbeträgen zu vermeiden und den damit verbundenen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu unterbinden.
In der lohnsteuerlichen Praxis wird zunehmend versucht, diese steuerliche Nichtaufgriffsgrenze systematisch auszunutzen und flächendeckend, also über den Einzelfall hinausgehend, regelmäßig und teilweise sogar mit Rechtsanspruch den Arbeitnehmern Sachbezüge steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung zukommen zu lassen.
Aus diesen Gründen sieht die Finanzverwaltung diese steuerliche Regelung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Bei Lohnsteueraußenprüfungen stellt die Sachbezugsfreigrenze daher regelmäßig einen Prüfungsschwerpunkt dar. Hier wird vom Finanzamt eingehend untersucht, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze tatsächlich vorliegen. Geprüft wird, ob es sich tatsächlich um (steuerfreie) Sachzuwendungen oder um verdeckte und damit steuerpflichtige Barlohnzahlungen handelt. Die Steuerpflicht zieht Beitragspflicht in der Sozialversicherung nach sich.
Um die letzten verbleibenden Steuerschlupflöcher systematisch auszunutzen werden Arbeitgebern von diversen Dienstleistern zur Lohnkostenoptimierung vermeintlich vorteilhafte Module angeboten, mit denen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden können. Im Focus der Lohnsteueroptimierung stehen insbesondere die Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Absatz 2 Satz 11 EStG) sowie die Freigrenze für Aufmerksamkeiten (R 19.6 LStR).
Nach Maßgabe von § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge steuerfrei, soweit der Wert bestimmter Sachbezüge die monatliche Freigrenze in Höhe von 44 Euro nicht übersteigt. Bei der Sachbezugsfreigrenze handelt es sich um eine Nichtaufgriffsgrenze, um die Lohnversteuerung von Sachbezügen von geringem Wert zu vermeiden und den damit verbundenen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Arbeitgeber zu unterbinden.
Um diese Sachbezugsfreigrenze systematisch auszunutzen werden den Arbeitgebern z.B. spezielle Mitarbeiterkonten angeboten. Auf diese Konten zahlt der Arbeitgeber regelmäßig jeden Monat einen Betrag in Höhe von 44 Euro ein. Der Arbeitnehmer kann über das jeweilige Guthaben z.B. über eine besondere (Prepaid)-Kreditkarte verfügen und damit Waren erwerben.
Die Steuerexperten in der Finanzverwaltung sind sich derzeit noch uneinig, ob es sich bei Wertguthabenkarten, die Arbeitnehmer in Form von Prepaid-Kreditkarten erhalten, um Barlohn oder um Sachlohn handelt. Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei Wertguthabenkarten, die Arbeitnehmern in Form von Prepaid-Kreditkarten zur Verfügung gestellt werden, um sogenanntes e-Geld nach Maßgabe von § 1a ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) handelt. Soweit dies zutreffend und sichergestellt ist, dass keine Barauszahlung des Guthabens erfolgen kann, lägen Sachzuwendungen vor. In diesem Fall wäre die Sachbezugsfreigrenze anwendbar.
Hinsichtlich der zusätzlichen Gebühren, die dem Arbeitgeber für die Kontoführung in Rechnung gestellt wird, handelt es sich nach aktueller Auffassung der Finanzverwaltung nicht um einen zusätzlichen geldwerten Vorteil.
Fortsetzung folgt!
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?