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Rauchwarnmelderprüfung: Vor Trickbetrügern wird gewarnt

01.02.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V..

Seit einigen Tagen mehren sich verstärkt die Hinweise auf Trickbetrüger, die sich als Wartungspersonal für Rauchwarnmelder ausgeben. Auch wenn es sich bei der Mehrzahl dieser Warnhinweise um Falschmeldungen handelt, rät der DDIV-Premiumpartner Messdienstleister Kalorimeta zur Vorsicht.

Mit Jahresbeginn gilt in 14 Bundesländern die Pflicht zur Installation und regelmäßigen Wartung von Rauchwarnmeldern. Wie Medienberichte derzeit verstärkt suggerieren, machen sich immer wieder auch Trickbetrüger diesen Umstand zunutze. Diese geben sich als Wartungspersonal aus und verschaffen sich so ungehindert Zugang zu Wohnungen.

Obwohl keine bestätigten Meldungen vorliegen, laut denen solche Fälle aktuell häufiger vorkommen würden als in vergangenen Jahren, rät der Messdienstleister generell zur Vorsicht, wenn Wartungspersonal unangemeldet vor der Tür steht.

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  • Jeder Wartungs-, Montage- und Ablesetermin wird bei Kalorimeta durch die Serviceorganisation mindestens sieben Tage zuvor mittels Hausaushang oder Direktbenachrichtigungskarte mit einem konkreten Zeitfenster angekündigt. Insbesondere die Direktbenachrichtigungskarte stellt sicher, dass jeder Mieter eine persönliche Vorabinformation über anstehende Servicetermine erhält. Kalorimeta empfiehlt daher die Verwendung der Benachrichtigungskarte.
  • Die Wartung erfolgt den gesetzlichen Vorschriften entsprechend etwa alle zwölf Monate, wobei der Zeitraum auch um bis zu drei Monate variieren kann. Hat es in einem Haushalt erst kürzlich eine Wartung der Rauchwarnmelder gegeben, ist Vorsicht geboten.
  • Grundsätzlich gilt es außerdem, nur Wartungspersonal oder Messdienst-Mitarbeitern Zutritt in die eigene Wohnung zu gestatten, wenn sich diese zum Beispiel durch einen Ausweis oder eine Beauftragung legitimieren können. Die Wartungen werden zudem niemals von der Feuerwehr durchgeführt.
  • Bestehen Zweifel an einem Wartungsauftrag, kann ein Anruf bei dem Unternehmen, das normalerweise die Überprüfung der Rauchwarnmelder vornimmt, für Klarheit sorgen. Diese Information kann der Mieter dem Hausaushang oder der Direktbenachrichtigungskarte entnehmen.
  • Bei nicht funkenden-Messgeräten (z.B. Heizkostenverteiler) erfolgt die Wartung zu-dem häufig im Rahmen der Jahresablesung. Eine separate Wartung ist unüblich und sollte kritisch hinterfragt werden.
  • Vermeiden kann man das Risiko durch die Verwendung von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern. Die jährliche Instandhaltung per Funk macht eine Wartung des Rauchwarnmelders vor Ort überflüssig. Das erschwert Trickbetrügern den Zugang zu den Räumlichkeiten.


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