05.04.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Ernst & Young GmbH.
Das zeigt eine Studie von EY Real Estate.
„Die Ordnungsrahmen sind juristisch betrachtet nicht miteinander verknüpft. In der Praxis gibt es aber durchaus Bezüge und sie bergen Widersprüche“, sagt Frank Weißkirchen, Executive Director bei der EY Real Estate GmbH und Autor der Studie.
Suchen Sie über unseren Seminar-Finder nach Themen und Orten in Ihrer Nähe
Rund 100 Marktteilnehmer haben für die Studie ihre Einschätzung abgegeben. Demnach sieht fast jeder Zweite (44 Prozent) in der Leistungsphase 8 der HOAI relevante Schnittstellen aus dem Grundleistungsbild und den Anforderungen, welche sich aus der VOB ergeben. Die Teilnehmer beziehen sich dabei auf Teil B der VOB (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).
„Die Basis hierfür wird in der Vertragsgestaltung gelegt“, sagt Weißkirchen.
Ein Fallstrick: Im Planerauftrag werde häufig pauschal auf die Grundleistungsbilder nach HOAI abgestellt. „Die HOAI Grundleistungsbilder sollen die allgemeinen Leistungspflichten eines Architekten abbilden. Betrachtet man jedoch die heutigen Anforderungen, sind diese Grundleistungsbilder nicht mehr zeitgemäß bzw. in Teilen anzupassen“, ergänzt Kai Kiefer, Manager bei der EY Real Estate und Lehrbeauftragter an der TH Köln. Er hat ebenfalls an der Studie mitgewirkt.
Diese Anpassungen betreffen insbesondere die heutigen digitalen Möglichkeiten im Bereich des Planens und Bauens sowie die damit zum Teil stark nach vorne verlagerte Planungstiefe. „Aber auch immer mehr Aufgaben, die der Architekt bereits aus eigenem Selbstschutz ausführen sollte, um die bekannten Beschaffenheitsvereinbarungen wie z. B. Kosten und Termine adäquat im Blick halten zu können, müssten im Grundleistungsbild klarer herausgestellt werden“, fügt Kiefer hinzu.
Nun wurde jüngst das Bauvertragsrecht novelliert – es ist zum Jahresbeginn in Kraft getreten. Aber: Nur 13 Prozent der Befragten sehen die Reform positiv. „Ein Ziel des neuen Bau- und Architektenvertragsrechts war, die Rechtsregeln zu vereinheitlichen und im Bürgerlichen Gesetzbuch einen besser handhabbaren Rahmen für die Baupraxis zu schaffen“, sagt Frank Siegburg, Rechtsanwalt bei Hecker Werner Himmelreich und Lehrbeauftragter an der RWTH Aachen. Mit Blick auf das Ziel sei die Reform misslungen. Das werde schon dadurch offensichtlich, dass trotz Inkrafttreten des neuen Bau- und Architektenvertragsrechts mit Hochdruck auch an der Novellierung der VOB (Teil B) gearbeitet werde. Wäre das Ziel erreicht worden, hätten die weitergehenden Regelungen der VOB/B obsolet werden müssen. Siegburg hält ebenfalls eine auf den Einzelfall zugeschnittene Konkretisierung der vertraglich geschuldeten Leistungen für geboten. Zudem plädiert er ebenfalls für eine inhaltliche Modernisierung der HOAI-Grundleistungskataloge. Die Studienteilnehmer sehen das ähnlich: Fast sechs von zehn Befragten (59 Prozent) sind der Meinung, dass eine Schärfung der HOAI-Grundleistungen für ein besseres Zusammenspiel mit der VOB/B erforderlich ist.
Die Studie basiert auf einer Umfrage, die im Dezember 2017 von der EY Real Estate GmbH durchgeführt wurde. Insgesamt haben rund 100 Personen teilgenommen; es handelt sich dabei um Projektleiter und Führungskräfte der baurelevanten Parteien (Bauherren, Architekten, Bauausführung). Sechs von zehn Teilnehmern (57 Prozent) haben mehr als sechs Jahre Berufserfahrung, wobei 43 Prozent seit mehr als zehn Jahren in ihrer Branche tätig sind.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?