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Pflicht zu E-Rechnungen: Was haben Unternehmen davon?

16.01.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).

E-Rechnungen bietet Vorteile gegenüber klassischen Papierrechnungen und viele Unternehmen nutzen sie bereits. Seit diesem Jahr gibt es eine Pflicht, E-Rechnungen zu verwenden. Ein etablierter Standard, der es ermöglicht, dieser Pflicht nachzukommen ist ZUGFeRD: Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland.

Auf dieser Grundlage können Rechnungen digital so erstellt und ausgetauscht werden, dass sowohl Mensch als auch Maschine damit umgehen können. Kostenfreier PDF-Download.
Unternehmen müssen täglich mit einer hohen Zahl ein- und ausgehender Rechnungen umgehen. Diese können in Papierform oder elektronisch vorliegen und müssen geeignet verarbeitet oder versandt werden.

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Papierbasierte Rechnungen sind dabei meist mit größerem Aufwand verbunden. Papierbasierte Rechnungen Sie müssen nicht nur erstellt, sondern auch gedruckt und auf den Postweg zum Kunden gebracht werden. Eingehende Lieferantenrechnungen sind aus der Eingangspost zu entnehmen, auszupacken und in die eigene Buchhaltung zu übertragen.

Verringerter Aufwand durch E-Rechnungen

Elektronische Rechnungen lassen demgegenüber einen deutlich verringerten Aufwand erwarten. So ist ein elektronischer Versand erheblich schneller als der klassische Postweg und zahlreiche meist manuelle Bearbeitungsschritte können entfallen.

Voraussetzung dafür ist ein einheitlicher Rechnungsstandard, der von einer breiten Mehrheit getragen wird. Mit ZUGFeRD liegt ein solcher Standard vor: Er wird von Unternehmen, Verbänden und Ministerien unterstützt und ermöglicht es, Rechnungen zu erstellen und zu versenden, die sowohl für Menschen als auch Maschinen lesbar sind.

Pflicht zu E-Rechnungen

Seit diesem Jahr müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für den Versand gilt dies ebenfalls - allerdings mit einer Übergangsfrist (bis Ende 2026). Weitere Informationen dazu und zu ZUGFeRD erhalten Sie im ifaa-Faktenblatt.

Bild: Ono Kosuki (Pexels, Pexels Lizenz)

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