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Pakleppa: Europäisches Vergaberecht mittelstands- und praxisgerecht fortentwickeln

20.04.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Baudienst.

EU-Grünbuch zum öffentlichen Auftragswesen

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu ihrem Grünbuch „Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge“ durchgeführt. Am 18. April 2011 endete die Konsultation.

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Vergabeverfahren von A-Z: Rechtssichere Gestaltung öffentlicher Ausschreibungen nach dem aktuellen Vergaberecht 2010
  • Von der Veröffentlichung bis zur Submission
  • Die Angebotswertung
  • Das Nachprüfungsverfahren
  • Exkurs: eVergabe

»Das Seminar war äußerst interessant, informativ und kurzweilig - sehr empfehlenswert.«
(Teilnehmerin Bettina Krüger, BBG Beteiligungs- und Beratungsgesellschaft mbH)

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Ziel des Grünbuchs ist es, die Erfahrungen der beteiligten Kreise zu ermitteln und auf dieser Grundlage die Modernisierung des europäischen Vergaberechts voranzutreiben.

Das Deutsche Baugewerbe begrüßt insbesondere das Ziel, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen zu vereinfachen. „Dies sollte insbesondere durch die verbindliche Aufteilung von Aufträgen in Lose erfolgen“, so ZDB-Hauptgeschäftsführer Pakleppa. „Den Überlegungen zur verpflichtenden Berücksichtigung vergabefremder Aspekte erteilen wir hingegen eine deutliche Absage“, so Pakleppa weiter. „Soziale und umweltbezogene Aspekte sollten grundsätzlich nicht für jedes Vergabeverfahren verpflichtend vorgeschrieben werden. Das derzeit geltende Vergaberecht bietet den öffentlichen Auftraggebern ausreichend Spielraum, soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte im Einzelfall zu berücksichtigen.“

„Ein weiterer Schwerpunkt sollte darauf gelegt werden, Nebenangebote generell zuzulassen. Dies stellt eine in der Praxis leicht umsetzbare Form dar, Innovationen zu fördern, die insbesondere auch den öffentlichen Auftraggeber in Form preisgünstiger Angebote zugute kommt.“

Abschließend verweist der Hauptgeschäftsführer des ZDB auf das Problem, dass die Häufigkeit der vergabrechtlichen Änderungen nicht nur für die öffentlichen Auftraggeber sondern auch für die Unternehmen kaum nachzuvollziehen ist. „Auf beiden Seiten ist ein erheblicher Aufwand erforderlich, um mit den Änderungen Schritt zu halten und diese in der Praxis anzuwenden. Deshalb ist es so wichtig, die Bedeutung der Kontinuität des Vergaberechts für die Praxis nicht aus dem Auge zu verlieren“, so Pakleppa abschließend.

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Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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