08.05.2018 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Teil 1 dieses Newsletter-Beitrags finden Sie hier.
Im zweiten Teil möchten wir Ihnen einen weiteren Überblick über die wesentlichen Inhalte dieses Schreiben geben.
Geprüfte/r Finanzbuchhalter/in
Zertifizierter Präsenz-Lehrgang
Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann entweder pauschal im Rahmen der 0,03%-Regelung oder einzelfallbezogen im Rahmen der 0,002%-Regelung angesetzt werden. Die gewählte Methode muss einheitlich erfolgen und darf während des Kalenderjahres nicht gewechselt werden.
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung ggf. den steuerliche günstigeren einzelfallbezogenen Ansatz zu wählen, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung zunächst die 0,03%-Regelung angewendet hat. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer entsprechende Nachweise erbringen kann.
Wenn ein Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, im Rahmen eines Fahrzeugpools auf mehrere Fahrzeuge zuzugreifen, ist der gesamte Wert aller Fahrzeuge als Summe zugrunde zu legen und auf die Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen.
Hinsichtlich des Ansatzes für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist die persönliche Entfernung der jeweiligen Arbeitnehmer zugrunde zu legen.
Bei einem Fahrzeugwechsel ist der Listenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeuges zugrunde zu legen.
Bitte beachten Sie, dass bei erstmaliger Gestellung eines Firmenwagens oder bei Rückgabe des Dienstwagens der pauschale Monatswert jeweils in voller Höhe anzusetzen ist. Das gilt auch dann, wenn dem Arbeitnehmer der Firmenwagen nur für wenige Tage im Monat zur Verfügung stand.
Bei nicht regelmäßiger, nur gelegentlicher Überlassung eines Dienstwagens aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck und wenn ein Dienstwagen an nicht mehr als fünf Kalendertagen im Kalendermonat überlassen wird, ist der geldwerte Vorteil im Rahmen einer Einzelbewertung mit einem Betrag in Höhe von 0,001 % des inländischen Listenpreises pro tatsächlich gefahrenen Kilometer anzusetzen.
Bemessungsgrundlage für die 1 %-Regelung ist der Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Nachträgliche Sonderausstattungen sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
Auch bei reimportierten Fahrzeugen ist der Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung maßgebend. Bei landesbedingter zusätzlicher Sonderausstattung oder Minderausstattung sind entsprechende Korrekturen durchzuführen.
Noch nicht berücksichtigt ist im BMF-Schreiben die neue höchstrichterliche Rechtsprechung bei einem nicht auf dem inländischen Markt erhältlichen Importfahrzeug. Mit Urteil vom 09.11.2017, III R 20/16 hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen ist, wenn das Fahrzeug ein Importfahrzeug ist und weder ein inländischer Bruttolistenpreis vorhanden ist noch eine Vergleichbarkeit mit einem bau- und typengleichen inländischen Fahrzeug besteht. Der ausländische Listenpreis darf ausdrücklich nicht zugrunde gelegt werden.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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