Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Neuer Rundfunkbeitrag: Baugewerbe fordert Nachbesserungen

21.02.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

Beitragspflicht für gewerbliche Fahrzeuge muss schnell geprüft werden // Evaluierung zeitnah schon 2013 // Keine Sonderregelung nur für Kommunen

Heute schon die Haare gerauft
Schon gezahlt? - Die Baubranche ist nicht glücklich mit der neuen Rundfunkgebühr. Foto: Alex Liivet [Lizenz: CC BY]

Zum 1. Januar 2013 ist der neue Rundfunkbeitrag in Kraft getreten, der die bisherige gerätebezogene Rundfunkgebühr zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ersetzt. Durch das neue System sind alle baugewerblichen Unternehmen zur Entrichtung von Rundfunkbeiträgen verpflichtet.

Zwar konnten auf Drängen des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe und seiner Landesverbände gegenüber den ursprünglich vorgelegten Eckpunkten entscheidende Verbesserungen erreicht werden. Hier sind vor allem die Herausnahme der Baustellen und Baustellencontainer sowie der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen aus der Beitragspflicht zu nennen. Dennoch führt insbesondere die systemwidrige Beitragspflicht für betriebliche Kraftfahrzeuge - unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist - bei baugewerblichen Unternehmen zu einer höheren Belastung.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes fordert, dass nicht nur mit Kommunen Sonderregelungen vereinbart werden, wie es derzeit der Presse zu entnehmen ist, sondern auch die systemwidrige Beitragspflicht für gewerbliche Fahrzeuge angepasst wird. Ausdrücklich hätten sich die Länder in einer Protokollerklärung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag darauf verständigt, dass im Hinblick auf die Einnahmeentwicklung zu prüfen ist, inwieweit auf die Einbeziehung von gewerblichen Fahrzeugen verzichtet werden kann.

Insbesondere müsse der Zeitpunkt der Evaluierung vorgezogen werden, sobald das dafür erforderliche Zahlenmaterial vorliegt. Daher fordert die Bauwirtschaft, dass die Feststellung der finanziellen Auswirkung der Reform zeitnah erfolgen muss und nicht erst - wie ursprünglich vorgesehen - frühestens im Laufe des Jahres 2014.

nach oben
FAQ