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Neuer Rechnungslegungsstandard:

19.01.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA).

Weitreichende Änderungen für Leasing- und Mietverträge.

Am 13.01.2016 wurde der neue Rechnungslegungsstandard zur Bilanzierung von Leasing-Verträgen (IFRS 16) des International Accounting Standards Board (IASB) offiziell veröffentlicht. Die Vorschrift wird zu einschneidenden Änderungen bei der Bilanzierung von Mietverträgen nach IFRS führen. Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, haben bis 2019 Zeit, den neuen Standard zu implementieren. „Insbesondere für gewerbliche Mieter bringt der neue Rechnungslegungsstandard erhebliche Änderungen mit sich. Mietverträge etwa für Büroflächen, Ladenflächen oder Lagerhallen werden zukünftig regelmäßig unter die Definition eines Leasingvertrages fallen.

Die Mietverbindlichkeiten müssen dann von Mietern entsprechend in ihre Bilanz aufgenommen werden“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. „Diese Änderung sollten aber auch Vermieter ernst nehmen.“ Das IASB hat die Definition des Leasingvertrages überarbeitet und dazu umfangreiche Anwendungsleitlinien entwickelt, die im neuen Standard von Beispielen ergänzt werden. Dienstleistungsverträge werden auch weiterhin außerhalb der Bilanz erfasst.

Negative Effekte in der Bilanz möglich

Bei der Leasingnehmerbilanzierung ist die künftige Abbildung mit einer Ausweitung der Bilanzsumme verbunden, da die Mieter sämtliche Mietverträge in der Bilanz abbilden müssten. Das kann negative Effekte bei bestimmten Bilanzkennzahlen zur Folge haben. „Die Passivierung einer Verbindlichkeit für künftige Mietzahlungen kann zu einer Senkung der Eigenkapitalquote führen“, sagt Mattner.

Mieter müssten nun die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um die neuen Regelungen auch umsetzen zu können. In einigen Fällen könnte das dazu führen, dass Mieter kürzere Vertragslaufzeiten für ihre Gewerbeanmietungen fordern. „Das kann sich auch negativ für Vermieter auswirken. Kürzere Mietverträge bedeuten ein höheres Risiko und entsprechend negative Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten der Immobilieneigentümer“, ergänzt Mattner.



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