02.05.2017 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Teil 1 dieses Fachartikels finden Sie hier!
Die Rechtsprechung hat sich jüngst mit folgenden streitigen Sachverhalten auseinandergesetzt:
Aufwendungen eines Kundendienstmonteurs für die Wege zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb des Arbeitgebers
Im hier streitigen Sachverhalt war ein Arbeitnehmer als Kundendienstmonteur tätig. Der Arbeitnehmer suchte arbeitstäglich zunächst mit seinem privaten PKW den Betrieb auf. Nach kurzem Aufenthalt fuhr er im Anschluss daran mit seinem auf dem Betriebsgelände stationierten Firmenwagen zu auswärtigen Baustellen.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass der Betrieb im hier streitigen Sachverhalt nicht als regelmäßige Arbeitsstätte (Rechtslage bis 31.12.13) anzusehen ist.
Bitte beachten Sie, dass nach neuer Rechtslage analog zur alten Rechtslage zwar keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb des Arbeitgebers gegeben ist.
Gleichwohl ist die sog. Sammelpunktregelung nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 Nr. 4a EStG anzuwenden, wobei die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit der Entfernungspauschale mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer und nicht nach Reisekostengrundsätzen mit 0,30 Euro pro tatsächlich gefahrenen Kilometer anzusetzen sind.
Im hier streitigen Sachverhalt war eine Arbeitnehmerin als Zug-Servicemitarbeiterin mit unregelmäßigem Wechseldienst bei der Deutschen Bahn tätig. Die Arbeitnehmerin hatte ihren Dienst arbeitstäglich am Bahnhof Köln anzutreten. Von ihrem Arbeitgeber erhielt sie für die Fahrten zwischen ihrem Wohnort und dem Bahnhof Köln, wo sie regelmäßig ihren Dienst anzutreten hatte, ein (kostenloses) Job-Ticket.
Die Arbeitnehmerin machte für diese Fahrten Fahrtkosten im Rahmen der Entfernungspauschale pauschale Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen geltend, also pauschal mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Das Finanzamt qualifizierte diese Fahrten jedoch nicht als Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, sondern als Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen.
Reisekosten können im Rahmen der Einkommensteuererklärung nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn tatsächlich Aufwendungen entstanden sind. Weil die Arbeitnehmerin aufgrund des kostenlos zur Verfügung gestellten Job-Tickets im hier streitigen Sachverhalt keine tatsächlichen Aufwendungen hatte, verweigerte das Finanzamt den Werbungskostenansatz.
Bitte beachten Sie, dass auch bei diesem Sachverhalt nach neuer Rechtslage die sog. Sammelpunktregelung nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 Nr. 4a EStG anzuwenden ist. Daher sind die Fahrten zwischen Wohnung und dem Bahnhof Köln nach neuer Rechtslage mit der Entfernungspauschale anzusetzen, auch wenn die Arbeitnehmerin tatsächlich keine erste Tätigkeitsstätte hat.
Der mögliche Werbungskostenansatz vermindert sich jedoch um den Wert des Job-Tickets, welches die Arbeitnehmerin (kostenlos) von ihrem Arbeitgeber erhalten hat.
Im hier streitigen Sachverhalt suchte ein LKW-Fahrer arbeitstäglich zunächst den Firmensitz auf, um dort seinen LKW zu übernehmen und dann seiner beruflichen Tätigkeit als LKW-Fahrer nachzugehen.
Auch hier kommt die sog. Sammelpunkregelung nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 Nr. 4a EStG zur Anwendung, weil der Arbeitnehmer regelmäßig arbeitstäglich vor Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort aufsuchen muss.
Danach sind die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb im hier streitigen Sachverhalt im Rahmen der Entfernungspauschale mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer und nicht nach Reisekostengrundsätzen mit 0,30 Euro pro tatsächlich gefahrenen Kilometer anzusetzen.
Keine Sammelpunktregelung, wenn der Betrieb nur einmal wöchentlich und damit nicht dauerhaft typischerweise arbeitstäglich aufgesucht wird
Im hier streitigen Sachverhalt suchte ein Arbeitnehmer, der als Vorarbeiter tätig war, einmal pro Woche den Firmensitz seines Arbeitgebers auf, um dort sein Fahrzeug zu be- und entladen, bzw. um Urlaubsanträge oder Stundenzettel abzugeben. Darüber hinaus suchte der Arbeitnehmer arbeitstäglich direkt von zuhause ständig wechselnde Einsatzstellen (Baustellen) auf. Eine Bestimmung des Firmensitzes durch den Arbeitgeber als erste Tätigkeitsstätte ist nicht erfolgt.
Das Finanzgericht Nürnberg widersprach der Auffassung des Finanzamtes, dass im hier vorliegenden Fall die Sammelpunktregelung anzuwenden ist und stellte klar, dass eine wöchentliche Fahrt zur Be- bzw. Entladung im Betrieb keineswegs zur Anwendung der Sammelpunktregelung führt.
Die Fahrten von der Wohnung zum Betriebssitz sind daher nach Reisekostengrund-sätzen mit 0,30 Euro pro tatsächlich gefahrenen Kilometer und nicht im Rahmen der Entfernungspauschale mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer anzusetzen.
Fortsetzung folgt!
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?