14.12.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Arbeitnehmer und Unternehmer können mit ihren Fahrtkosten zur Arbeit Steuern sparen. Entweder nutzen sie dazu die Pendlerpauschale: Für jeden Kilometer der einfachen Fahrt zur Arbeit lassen sich 0,30 Euro ansetzen. „Und dabei ist es egal, ob sie mit dem Rad, oder mit dem Auto fahren“, sagt Ecovis-Steuerberater André Strunz in Hannover. Oder falls die Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln höher sind, lässt sich auch die Monatsfahrkarte von der Steuer absetzen.
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Ab 2021 werden Pendler mit langen Arbeitswegen durch eine Anhebung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer entlastet. Fernpendler dürfen sich künftig über etwas mehr Geld im Portemonnaie freuen. Denn ab dem 1. Januar 2021 gelten folgende Regeln für Arbeitswege:
Ab 2024 steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro. Diese erhöhte Kilometerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten. „Der Gesetzgeber will damit vor allem jene entlasten, die auf dem Land wohnen. Sie müssen viel Geld für den Weg zur Arbeit zahlen, weil sie oft nicht auf Bus oder Bahn umsteigen können“, sagt Ecovis-Steuerberater Strunz. Der Gesetzgeber will jedoch für klimafreundliche Alternativen sorgen. Deshalb soll die Pendlerpauschale ab dem Jahr 2027 auch wieder auf 0,30 Euro sinken.
Weg zur Arbeit | Bis 2020 | 2021 bis 2023 | 2024 bis 2026 | Ab 2027 |
0 bis 20 km | 30 ct | 30 ct | 30 ct | 30 ct |
ab Kilometer 21 | 30 ct | 35 ct | 38 ct | 30 ct |
Jeder Arbeitnehmer kann seine Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten geltend machen. Unternehmer dürfen diese Kosten als Betriebsausgaben abziehen. „Wer ein teures Jahresticket für den öffentlichen Nahverkehr nutzt, sollte zusätzlich die tatsächlichen Kosten ansetzen. Im Rahmen der Steuererklärung wird dann der höhere Betrag angesetzt“, sagt Ecovis-Steuerberater Strunz. „Autofahrer profitieren meist von der Kilometerpauschale – wenn sie damit besonders lange Arbeitswege zurücklegen müssen. Und ab dem Jahr 2021 umso mehr.“ Entsprechendes gilt natürlich auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.
Für all jene, die Arbeitswege unter 20 Kilometer einfache Fahrt zurücklegen, ändert sich nichts. Für alle anderen aber können sich die Änderungen bei der Pendlerpauschale durchaus auszahlen, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt: Unser Beispielpendler hat ein Jahreseinkommen von 70.000 Euro und einen einfachen Fahrtweg von 50 Kilometern. Er fährt mit dem Auto an 230 Tagen im Jahr in die Arbeit.
Jahr | Rechenweg | Ansetzbare Fahrtkosten |
2020 | 50 km x 230 Tage x 0,30 Euro | 3.450 Euro |
2021 | (20 km x 230 Tage x 0,30 Euro) +(30 km x 230 Tage x 0,35 Euro) = 1.380 + 2.415 Euro | 3.795 Euro |
Der Pendler kann also ab dem Jahr 2021 345 Euro (3.795 Euro minus 3.450 Euro) mehr Kosten bei seiner Steuer ansetzen. Bei einem unterstellten Steuersatz von durchschnittlich 30 Prozent wäre das eine Steuerersparnis von über 100 Euro.
Auch Geringverdiener sollen von den neuen Änderungen profitieren. Wer mit seinem Arbeitseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kann deshalb ab 2021 eine Mobilitätsprämie erhalten. Bei der Berechnung gelten dann ebenfalls die neuen Sätze pro Entfernungskilometer zur Arbeit. Die tatsächliche Höhe hängt aber auch noch von weiteren Faktoren ab. Die neue Mobilitätsprämie kann auf Antrag bis 2026 geltend gemacht werden.
„Alle, die weite Strecken zur Arbeit zurücklegen, sollten noch einmal prüfen, wie sie die Fahrtkosten am besten in der Steuererklärung geltend machen können. Denn damit lässt sich richtig Geld sparen“, sagt Steuerberater André Strunz.
Bild: Torsten Dettlaff (Pexels, Pexels Lizenz)
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