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Neue Pendlerpauschale: Ab 2021 mehr Steuern sparen bei längeren Fahrten zur Arbeit

14.12.2020  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.

Wer einen besonders langen Arbeitsweg hat, kann sich freuen. Denn die Pendlerpauschale wird ab 2021 stufenweise angehoben. Was sich ändert und wie viel Autofahrer jetzt sparen können, erklärt Ecovis-Steuerberater André Strunz in Hannover.

Welche Kosten Pendler absetzen können

Arbeitnehmer und Unternehmer können mit ihren Fahrtkosten zur Arbeit Steuern sparen. Entweder nutzen sie dazu die Pendlerpauschale: Für jeden Kilometer der einfachen Fahrt zur Arbeit lassen sich 0,30 Euro ansetzen. „Und dabei ist es egal, ob sie mit dem Rad, oder mit dem Auto fahren“, sagt Ecovis-Steuerberater André Strunz in Hannover. Oder falls die Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln höher sind, lässt sich auch die Monatsfahrkarte von der Steuer absetzen.

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Neue Pendlerpauschale: Das gilt ab 2021

Ab 2021 werden Pendler mit langen Arbeitswegen durch eine Anhebung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer entlastet. Fernpendler dürfen sich künftig über etwas mehr Geld im Portemonnaie freuen. Denn ab dem 1. Januar 2021 gelten folgende Regeln für Arbeitswege:

  • Für die ersten 20 Entfernungskilometern bleibt die Entfernungspauschale bei 0,30 Euro.
  • Für alle über 20 hinausgehenden Entfernungskilometer steigt die Pauschale auf 0,35 Euro.

Ab 2024 steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro. Diese erhöhte Kilometerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten. „Der Gesetzgeber will damit vor allem jene entlasten, die auf dem Land wohnen. Sie müssen viel Geld für den Weg zur Arbeit zahlen, weil sie oft nicht auf Bus oder Bahn umsteigen können“, sagt Ecovis-Steuerberater Strunz. Der Gesetzgeber will jedoch für klimafreundliche Alternativen sorgen. Deshalb soll die Pendlerpauschale ab dem Jahr 2027 auch wieder auf 0,30 Euro sinken.

Die Änderungen in der Übersicht:

Weg zur Arbeit Bis 2020 2021 bis 2023 2024 bis 2026 Ab 2027
0 bis 20 km 30 ct 30 ct 30 ct 30 ct
ab Kilometer 21 30 ct 35 ct 38 ct 30 ct

Wer kann welche Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen?

Jeder Arbeitnehmer kann seine Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten geltend machen. Unternehmer dürfen diese Kosten als Betriebsausgaben abziehen. „Wer ein teures Jahresticket für den öffentlichen Nahverkehr nutzt, sollte zusätzlich die tatsächlichen Kosten ansetzen. Im Rahmen der Steuererklärung wird dann der höhere Betrag angesetzt“, sagt Ecovis-Steuerberater Strunz. „Autofahrer profitieren meist von der Kilometerpauschale – wenn sie damit besonders lange Arbeitswege zurücklegen müssen. Und ab dem Jahr 2021 umso mehr.“ Entsprechendes gilt natürlich auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.

Rechenbeispiel: Wie viel lässt sich ab 2021 tatsächlich an Steuern sparen?

Für all jene, die Arbeitswege unter 20 Kilometer einfache Fahrt zurücklegen, ändert sich nichts. Für alle anderen aber können sich die Änderungen bei der Pendlerpauschale durchaus auszahlen, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt: Unser Beispielpendler hat ein Jahreseinkommen von 70.000 Euro und einen einfachen Fahrtweg von 50 Kilometern. Er fährt mit dem Auto an 230 Tagen im Jahr in die Arbeit.

Jahr Rechenweg Ansetzbare Fahrtkosten
2020 50 km x 230 Tage x 0,30 Euro 3.450 Euro
2021 (20 km x 230 Tage x 0,30 Euro) +(30 km x 230 Tage x 0,35 Euro) = 1.380 + 2.415 Euro 3.795 Euro

Der Pendler kann also ab dem Jahr 2021 345 Euro (3.795 Euro minus 3.450 Euro) mehr Kosten bei seiner Steuer ansetzen. Bei einem unterstellten Steuersatz von durchschnittlich 30 Prozent wäre das eine Steuerersparnis von über 100 Euro.

Was ist, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt?

Auch Geringverdiener sollen von den neuen Änderungen profitieren. Wer mit seinem Arbeitseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kann deshalb ab 2021 eine Mobilitätsprämie erhalten. Bei der Berechnung gelten dann ebenfalls die neuen Sätze pro Entfernungskilometer zur Arbeit. Die tatsächliche Höhe hängt aber auch noch von weiteren Faktoren ab. Die neue Mobilitätsprämie kann auf Antrag bis 2026 geltend gemacht werden.

Tipp: Was sollten Fernpendler jetzt tun?

„Alle, die weite Strecken zur Arbeit zurücklegen, sollten noch einmal prüfen, wie sie die Fahrtkosten am besten in der Steuererklärung geltend machen können. Denn damit lässt sich richtig Geld sparen“, sagt Steuerberater André Strunz.

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