14.10.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Robert Half.
Angela Merkel beendet ihre Karriere als Bundeskanzlerin. Noch ist nicht klar, wer das Amt übernimmt. Fest steht aber: Die Person hat diesen Job zuvor noch nie gemacht. Auch wenn die Aufgaben eines Kanzlers oder einer Kanzlerin nicht vergleichbar mit denen eines normalen Jobs sind: Wer in seiner Position Neuland betritt, muss sich grundsätzlich erst einmal zurechtfinden, Kontakte knüpfen und sein Know-how einbringen.
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Vorgesetzte erfolgreich entlasten
Damit der Job-Start in einem neuen Unternehmen gelingt, hat Emine Yilmaz, Vice President Personalvermittlung bei Robert Half, wichtige Tipps zusammengefasst.
In den ersten vier Wochen stehen drei Säulen im Mittelpunkt: eingewöhnen, zuhören und lernen. Es geht darum, mit Selbstvertrauen erste Aufgaben anzugehen und sich zu akklimatisieren. Der neue Mitarbeitende sollte zunächst den eigenen Verantwortungsbereich und die Aufgaben kennenlernen. Dazu gehört, Reportingstrukturen sowie Verantwortlichkeiten in Erfahrung zu bringen. Auch das Kennenlernen neuer Kolleginnen und Kollegen sollte ausreichend Raum einnehmen. Ferner ist es wichtig, proaktiv und selbstständig zu sein. Wer neu im Job ist, sollte nicht darauf warten, dass andere permanent mit Rat und Tat zur Seite stehen. Es geht darum, die richtige Balance zu finden: Welche Fragen kann ich selbständig klären, wann sollte ich andere um Rat bitten?
Nach zwei Monaten als neuer Mitarbeitender geht es primär darum, ein Netzwerk inner- und außerhalb des Unternehmens aufzubauen. Ein offener und freundlicher Austausch mit möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen hilft bei dieser Aufgabe weiter. Bei der Auswahl der Personen für das eigene Netzwerk gilt: Klasse statt Masse. Welche Personen sind also wirklich relevant? Um das herauszufinden, sollten Gelegenheiten wie ein Business Lunch, After-Work-Events und auch soziale Netzwerke wie Xing oder LinkedIn genutzt werden.
Kontakte sind geknüpft, erste Erfahrungen gemacht: Jetzt geht es darum, das Fachwissen aktiv einzubringen. Ein erster Schritt kann sein, Probleme anzugehen, um die sich bislang niemand kümmern konnte. Das bietet eine Möglichkeit, das eigene Know-how zu demonstrieren. Ist nach den eigentlichen Aufgaben Zeit übrig, sollte der neue Mitarbeitende aktiv Hilfe anbieten – zum Beispiel für Sonderaufgaben. Aber: Zu viel Engagement kann die anderen auch düpieren. Das sollte vermieden werden – ebenso wie das Durchboxen der eigenen Ideen. Das wirkt schnell überheblich. Denn: Auch wenn ein Lösungsvorschlag im vorherigen Unternehmen funktioniert hat, muss dieser nicht zwingend richtig für das neue Unternehmen sein.
Führungskräfte nehmen eine Sonderrolle ein und müssen sich in der Anfangszeit über die persönlichen Ziele im Klaren sein. Sie sollten prüfen, ob sich eigene Erwartungen und die der Vorgesetzten decken: Wie steht es um die Themen Umsatzentwicklung, Innovationen, Kundenorientierung, Mitarbeitermotivation, interne oder externe Kommunikation, Verkaufsförderung und Einkauf? Um sich ein Bild davon zu machen, sollten Führungskräfte viel mit den Mitarbeitenden aller relevanten Abteilungen und Ebenen sprechen. So lässt sich herausfinden, was Kolleginnen und Kollegen an ihrer Arbeit gut finden und welche Verbesserungen sie sich wünschen.
Weitreichende Entscheidungen sollte die Führungskraft aber in der Findungsphase ohne die nötige Erfahrung im Unternehmen noch nicht treffen. Letztlich geht es noch darum, Veränderungen einzuplanen, Aufgaben zu verteilen und Kontrollmechanismen zu schaffen, um den künftigen Erfolg der Arbeit zu überprüfen. Wichtig dabei: Nicht in Aktionismus verfallen, denn die wenigsten Herausforderungen lassen sich direkt nach dem Jobstart vollständig umsetzen.
Bild: Andrea Piacquadio (Pexels, Pexels Lizenz)
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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