16.11.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verein Deutscher Ingenieure.
Haupttreiber dieser Entwicklung ist die weiterhin rasant steigende Nachfrage nach Bauingenieuren. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Ingenieurmonitor, den das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des VDI vierteljährlich erstellt.
Gleichzeitig bewegt sich das Arbeitskräfteangebot auf einem konstant niedrigen Niveau. Zwischen Juli und September 2017 suchten durchschnittlich 24.940 Personen eine Beschäftigung in einem Ingenieurberuf – ein Rückgang von sieben Prozent gegenüber dem Vorjahreswert.
Insbesondere im Baubereich wird es immer schwieriger, die Arbeitskräftenachfrage zu decken. Dabei kommt es im Straßenbau regional zu angespannten Engpasssituationen, die zu Verzögerungen führen. Der Baubereich macht mit mehr als 30.000 offenen Stellen rund 37 Prozent des gesamten Stellenangebots in den Ingenieurberufen aus. In der Region Berlin/Brandenburg wurde sogar jede zweite Stelle im Bereich Bau, Vermessung und Gebäudetechnik, Architekten als offen gemeldet. Seit Beginn der Aufzeichnungen hat sich die Arbeitskräftenachfrage im Baubereich bundesweit nahezu verdoppelt.
Die steigende Nachfrage nach Ingenieur-Know-how macht sich ebenfalls in den Bereichen Maschinen- und Fahrzeugtechnik sowie Energie- und Elektrotechnik bemerkbar. Zusammengenommen waren im dritten Quartal 2017 in diesen Bereichen durchschnittlich 33.760 offene Stellen zu besetzen. Ein Anteil von 41,5 Prozent am gesamten Stellenangebot.
Die sich verschärfende Engpasssituation in den Ingenieurberufen unterstreicht den aktuellen Handlungsbedarf, Engpässe abzubauen und offene Stellen in den Ingenieurberufen zügig zu besetzen. Dabei gilt es, alle vorhandenen Fachkräftepotenziale zu aktivieren sowie die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses weiter zu fördern. Nur so kann es gelingen, aktuelle wie künftige Herausforderungen zu meistern – angefangen bei der Gestaltung der Digitalen Transformation über die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende bis hin zur Stärkung der Innovationsfähigkeit. Die aktuell äußerst positive Geschäftsentwicklung und -erwartung lassen ebenso vermuten, dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften künftig weiterhin hoch bleibt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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