07.02.2019 — Markus Hiersche. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Sie sind das Rückgrat der Energiewende: Stromnetze. Tausende Hoch- und Höchstspannungsleitungen sollen – spätestens wenn 2022 der letzte Atommeiler vom Netz geht – klimafreundliche Windenergie aus dem Norden bis in den Süden der Republik transportierten, um weiter in ganz Deutschland Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Und doch hinkt die Bundesrepublik mit dem Netzausbau deutlich hinterher. Von den 5.900 Kilometern Höchstspannungsstromnetzen, die im Bundesbedarfsgesetz von 2013 gefordert werden, sind heute gerade erst 600 Kilometer genehmigt und nur 150 Kilometer tatsächlich umgesetzt.
EnEV 2014, EnEG und EEWärmeG in der Praxis
Praktische Umsetzung der neuen Auflagen
✓ Verschärfte Auflagen – Anwendung und Einsatz in der Praxis
✓ Änderungen der EnEV 2014 durch die Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 29.09.15
✓ Änderung der EEWärmeG durch Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
✓ Als Fortbildung für die Energieeffizienz-Expertenliste der dena anerkannt
Ursächlich dafür sind nach Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der für die Energiewende zuständig ist, in erster Linie langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mit einem „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus“ möchte der Minister die Verfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen nun deutlich vorantreiben, ohne Umweltstandards abzusenken.
Der bereits vom Kabinett gebilligte Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium sieht eine Novellierung des „Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz“ (NABEG) sowie Änderungen in weiteren Gesetzen, insbesondere dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), vor.
Geht es nach Altmaier, sollen in Zukunft die verschiedenen Planungsschritte von der Bedarfsermittlung und dem Planfeststellungsverfahren bis hin zum Bau besser miteinander verzahnt werden. Dazu gehört, dass überflüssige Verfahrensschritte gestrichen und vereinfachte Verfahren gestärkt werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes sollen Teilschritte auch zeitlich überlappend durchgeführt werden können, um Zeit zu sparen. Netzwerkbetreiber werden so in die Lage versetzt, vorausschauend zu planen.
Auch für Land- und Forstwirte, die vom Netzausbau oft in besonderer Weise betroffen sind, hält die Novelle Änderungen bereit. Denn durch den Gesetzentwurf wird erstmals ein deutschlandweit einheitlicher Rechtsrahmen für Entschädigungen geschaffen. Land- und Forstwirte, die sich innerhalb von acht Wochen gütlich mit den Netzbetreibern einigen, erhalten darüber hinaus in Zukunft einen erhöhten Beschleunigungszuschlag.
Entscheidend ist, dass auch die Belange von Bürgerinnen und Bürgern weiterhin stark berücksichtigt werden sollen. Ob das klappt, wird sich zeigen: Oft sind es gerade Anwohner, die gegen neue Trassen vor den Verwaltungsgerichten klagen und so den Netzausbau verzögern.
Insgesamt zeigt sich die Netzbranche verhalten optimistisch auf den Vorstoß der Regierung. Im Handelsblatt begrüßt beispielsweise Frank Golletz, technischer Geschäftsführer beim Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, das Novellierungsvorhaben der Regierung. Vor allem der Punkt der vorausschauenden Planung sei wichtig, weil er helfe, Eingriffe in Natur und Landschaft zu reduzieren und Kosteneffizienz fördere. Auch dass künftig Teilabschnitte bereits gebaut werden dürfen, wenn in einem anderen Teilabschnitt die Genehmigung noch nicht vorliegt, hebt Golletz positiv hervor. Trotzdem bleibt auch Skepsis: „Gesetze sind das eine, ihr Vollzug ist das andere“, so der 50Hertz-Geschäftsführer.
Nun liegt der Netzausbau aber erst einmal in der Hand des Bundestages. Anfang Februar fand die erste Lesung zum „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus“ im Parlament statt. Nach dem üblichen Geschäftsgang beschäftigen sich jetzt die federführenden Fachausschüsse mit dem Regierungsentwurf. Eine Mehrheit für den Netzausbau gilt jedoch als sicher. Dennoch kann es bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch einige Wochen dauern.
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