15.08.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
E-Fahrzeuge setzen bei ihrem Betrieb keine CO2-Emissionen frei. Diese eingesparten Emissionen beim eigenen Fahrzeug lassen sich ganz unkompliziert durch die Treibhausgasminderungsquote gegen Cash verkaufen. Zudem sind diese Einnahmen für Privatpersonen vollkommen steuerfrei. Die Lohi erklärt diesen Handel.
Unternehmen, die fossile Energieträger in Umlauf bringen, wurden durch die Bundesregierung verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu senken. Sie haben eine Treibhausgasminderungsquote (abgekürzt THG-Quote) zu erfüllen. 2022 liegt die vorgegebene Quote bei sieben Prozent. Sie steigt kontinuierlich an und erreicht im Jahr 2030 schließlich 25 Prozent. Da es der Mineralölindustrie kaum gelingt, die CO2-Emissionen bei ihren eigenen Kraftstoffen Benzin und Diesel zu senken, müssen sie als Ausgleich Verschmutzungsrechte zukaufen, um die gesetzlich vorgegebene THG-Quote zu erfüllen.
Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatleute, die mit treibhausgasschonenden Kraftstoffen oder ganz treibhausgasfrei unterwegs sind, dürfen auf der anderen Seite ihre THG-Quoten verkaufen. So ist der Handel mit der THG-Quote entstanden. Und es ist ein Weg, wie die Mineralölkonzerne Strafzahlungen für jede nicht eingesparte Tonne CO2 vermeiden können.
Jede Person, auf die ein E-Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, kann ihre THG-Quote ab sofort jährlich bis zum Jahr 2030 verkaufen. Dies gilt aber nur für vollelektrische Fahrzeuge und nicht für solche mit einem Hybridantrieb. Darunter fallen unter anderem E-PKWs, E-Busse, E-Transporter und E-Motorräder. Für zulassungsfreie E-Fahrräder und Pedelecs gibt es keine CO2-Prämie. Beim Besitz von mehreren Fahrzeugen darf pro Fahrzeug jedes Jahr eine eigene Prämie beantragt werden.
Wer also ohnehin schon ein E-Auto fährt, für den hat sich hier eine interessante Zusatzeinnahmequelle aufgetan. Dabei ist es egal, ob das Fahrzeug geleast, gekauft oder finanziert wurde. Berechtigt ist immer der Fahrzeughalter, der im Fahrzeugschein eingetragen ist. Um die Prämie zu bekommen, reicht es aus, wenn das Fahrzeug einen Tag lang, auch noch Ende Dezember, zugelassen war. Die Höhe der Prämie berechnet sich aus der eingesparten Menge an CO2, die vom Fahrzeugtyp abhängt und dem Marktpreis, also wie viel Mineralölunternehmen dafür bereit sind, zu zahlen.
Diese Prämie muss laut Bundesfinanzministerium von Privatpersonen nicht versteuert werden. Es fallen auf diese Einnahmen daher weder Einkommensteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Handelt es sich um ein Dienstfahrzeug, so ist der Arbeitgeber regelmäßig der Fahrzeughalter, dem die Prämie zusteht. Unternehmen müssen ihre Prämien bei Betriebsfahrzeugen jedoch schon versteuern.
Kfz-Halter können ihre CO2-Einsparung vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und dann theoretisch an einen Kraftstoffproduzenten weiterverkaufen. In der Praxis erledigen das jedoch Zwischenhändler für Privatpersonen. Sie bündeln eine größere Anzahl an Anträgen und sind damit für die Mineralölunternehmen als Handelspartner attraktiver als Einzelpersonen. Händler sind beispielsweise der ADAC, diverse Versicherungen oder Stromanbieter. Über das Internet lassen sich leicht Zwischenhändler finden.
Aber Vorsicht, die Auszahlungen der Quotenhändler für einen PKW variieren stark. Die zugesicherten Auszahlungen gehen von 200 bis 500 Euro. Dabei werden verschiedene Erlösmodelle für die Zertifikate angeboten. Beim Festpreis garantiert der Händler einen Betrag, der sich aus dem durchschnittlichen Quotenverkaufspreis ergibt. Beim Bestpreis hingegen wird zum bestmöglichen Tarif in Echtzeit verkauft. Dazu können Provisionen von null bis 25 Prozent für die Dienstleistung fällig werden. Oftmals wird mit zusätzlichen Rabattgutscheinen, einem Freundesbonus oder sogar dem Pflanzen eines Baumes geworben. Wer die maximale Prämie einstreichen möchte, sollte sich vorab über die Händler informieren und sie miteinander vergleichen.
Der große Vorteil des Antrags über Zwischenhändler ist, dass die Prämie mit wenigen Klicks online zu ergattern ist. Einfach registrieren, den Fahrzeugschein hochladen und die Bankverbindung eingeben. Der Händler reicht die Unterlagen beim Umweltbundesamt ein und überweist in der Regel ein paar Wochen später die Prämie. Da es sich bei der THG-Quote nicht um eine staatliche Fördermaßnahme von E-Fahrzeugen handelt, ist es zudem möglich, den Umweltbonus, die Innovationsprämie oder andere Förderungen unabhängig davon zu beantragen und zu kassieren.
Bild: fill (Pixabay, Pixabay License)
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