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Mieterbund fordert Nachbesserung

28.06.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

„Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen muss nachgebessert werden. Jede Form der öffentlichen Förderung, die die Kosten der energetischen Gebäudesanierung senkt, muss Mietern in den sanierten Gebäuden auch zu Gute kommen“, forderte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, bei der heutigen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (Drs. 17/6074).

Siebenkotten: „Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten sind eine sinnvolle Ergänzung zu öffentlichen Fördermaßnahmen, wie dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Auch die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten reduzieren im Ergebnis die Modernisierungskosten des Vermieters und müssen deshalb bei der Berechnung der Mieterhöhung nach einer Vermietermodernisierung berücksichtigt werden. Hier ist eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, richtig und wichtig.“

Siebenkotten betonte, dass Fragen der energetischen Sanierung der Wohnungsbestände eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Klimaschutzziele und der Energiewende haben. Ob eine Verdoppelung der Sanierungsrate bei Wohngebäuden aber realisierbar ist, hängt nicht zuletzt von der Frage ab, ob Kosten und Lasten der Sanierung gerecht verteilt werden können: „Richtig ist es, wenn die Politik Investitionsanreize für Eigentümer und Investoren schafft über Förderprogramme oder verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Der Einsatz öffentlicher Gelder muss sich im Ergebnis aber immer auch zu Gunsten der Mieter bei der Berechnung der Mieterhöhungen nach durchgeführter Sanierung auswirken. Zurzeit ist dies nur bei öffentlichen Förderprogrammen, nicht aber bei verbesserten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gewährleistet. Das muss sich ändern.“

Quelle: DMB – Deutscher Mieterbund
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