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Mieter müssen verlorene Schlüssel ersetzen

20.09.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Auf richtigen Versicherungsschutz achten

Mieter sind grundsätzlich verpflichtet, verlorene Wohnungsschlüssel zu ersetzen. Dies kann unter Umständen sehr teuer sein. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland rät darauf zu achten, dass die Privat-Haftpflichtversicherung einen Schlüsselverlust in ausreichender Höhe abdeckt.

Gerade wenn Mieter in Mehrfamilienhäusern ihren Schlüssel verlieren, ist es in der Regel notwendig, die komplette Schließanlage des Hauses auszutauschen. Nach einem Schlüsselverlust haben auch die übrigen Mieter des Hauses einen Anspruch darauf, dass sich kein Unbefugter mit dem verlorenen oder gestohlenen Schlüssel Zutritt in das Haus verschafft. Wer keinen entsprechenden Versicherungsschutz hat, muss die Kosten selbst tragen.

Einen kostengünstigen Ersatzschlüssel herstellen zu lassen, kommt nur in Ausnahmen in Betracht. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn sicher ist, dass durch den Verlust des Schlüssels die Sicherheitsinteressen der übrigen Hausbewohner nicht beeinträchtigt sind. Hat der Mieter beispielsweise den Schlüssel nachweislich ins Meer fallen lassen und liegt dieser jetzt in 1.000 Meter Tiefe auf dem Meeresgrund, so ist die Zuordnung zu einer bestimmten Wohnung nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen.

Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, www.haus-und-grund.net.
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