23.03.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verein Deutscher Ingenieure.
Gleichzeitig waren 27.433 Arbeitslose und damit 1,6 Prozent weniger in dieser Berufskategorie zu verzeichnen. Zu diesem erfreulichen Ergebnis kommt der neue Ingenieurmonitor, den der VDI und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) vierteljährlich erstellen.
Eintägiges Praxis-Seminar Ausschreibung von Architekten- und Ingenieurleistungen
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Auch beim Thema Beschäftigung eilt der Ingenieurarbeitsmarkt von Rekord zu Rekord. Im zweiten Quartal 2015 waren mit 836.514 so viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie noch nie zuvor in Ingenieurberufen zu verzeichnen. Trotz kräftig gestiegener Absolventenzahlen existieren also keinerlei Anzeichen für einen eventuellen Schweinezyklus in den Ingenieurberufen.
Insgesamt gab es im vierten Quartal des Jahres 2015 monatsdurchschnittlich 63.530 Vakanzen. Bezogen auf die Zahl der Erwerbstätigen in Ingenieurberufen entspricht dies einer Quote von 5,2 Prozent. Dieser Wert liegt damit deutlich höher als der Anteil der jährlich altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Erwerbstätigen in Ingenieurberufen. Das deutet darauf hin, dass die Arbeitgeber einen weiteren Aufbau im Bereich der Erwerbstätigkeit in den Ingenieurberufen planen.
Rund ein Drittel (21.100) aller offenen Stellen entfiel im vierten Quartal 2015 auf den Schwerpunkt Bau, Vermessung, Gebäudetechnik, Architekten. Wie bereits in den vier Vorquartalen hat diese Berufsgruppe damit die Ingenieurberufe der Maschinen- und Fahrzeugtechnik, die mit 15.180 Vakanzen die zweithöchste Nachfrage aller Ingenieurberufskategorien erreichte, von dem Spitzenplatz bei der Arbeitskräftenachfrage abgelöst. Eine ebenfalls hohe Nachfrage bestand weiterhin in den Sektoren Energie-und Elektrotechnik (13.030) sowie Technische Forschung und Produktionssteuerung (10.080).
Der Großteil der offenen Stellen in Ingenieurberufen entfällt auf die bevölkerungsreichen Bundesländer. So vereinen Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen 55,1 Prozent aller Vakanzen. In sämtlichen regionalen Arbeitsmärkten ist die Anzahl der offenen Stellen im Vergleich zum Vorjahresquartal gestiegen, am stärksten in Berlin/Brandenburg (+21,8 Prozent) und Sachsen (+16,9 Prozent).
Themen
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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