20.10.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesarchitektenkammer.
Um diesem anspruchsvollen Ziel gerecht zu werden, wurde von Bundesbauministerin Klara Geywitz das „Bündnis für bezahlbaren Wohnungsbau“ ins Leben gerufen. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) vertritt in diesem Bündnis über 138.000 Architektinnen, Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Stadtplaner aus Deutschland.
Im Bündnis sind seit März 2022 unterschiedlichste zivilgesellschaftliche Akteure vertreten, die jeweils in sogenannten „Bänken“ zusammengefasst sind. Die BAK bildet mit der Bundesingenieurkammer, dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, dem Baugewerbe, der Bauindustrie und den Baustoffherstellern eine Bank, innerhalb der eigene Maßnahmenvorschläge erarbeitet wurden. Diese wurden dann mit anderen „Bänken“ wie Immobilienwirtschaft, Gewerkschaften und vielen anderen, die ihrerseits Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet haben, abgestimmt. Bundeskanzler Olaf Scholz wurde gestern der Maßnahmenkatalog überreicht.
Die Präsidentin der BAK, Andrea Gebhard, äußerte sich optimistisch: „Vor dem Hintergrund der großen Herausforderung, 400.000 Wohnungen pro Jahr schaffen zu wollen, begrüßt die BAK das Bestreben der Bundesregierung, die Rahmenbedingung für das Bauen deutlich zu verbessern. Selbstverständlich darf die ambitionierte Zahl 400.000 nicht zu einem Verzicht im Hinblick auf Baukultur und Nachhaltigkeit führen. Dabei dürfen nicht nur die Einzelgebäude im Fokus stehen, sondern auch das gesamte Wohnumfeld und die dazugehörigen Freiräume.Die planenden Berufe sind gut aufgestellt, um diese anspruchsvollen Ziele für mehr innovativen Wohnraum – inklusive urbanes Wassermanagement, Erholungsräume und Barrierefreiheit – bestmöglich umzusetzen.“
Einige Forderungen der BAK finden sich in dem Dokument wieder:
Baugenehmigungsbehörden sollen personell aufgestockt werden, um schnellere Verfahren zu ermöglichen. Das Baugenehmigungsverfahren soll digitalisiert werden und eine digitale Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern zur Bauvorlageberechtigung darin integriert werden.
Experimentierklauseln sollen in der Bauordnung den Weg für dringend notwendige Innovationen jenseits des strengen regulatorischen Korsetts frei machen. Dies wird ein Anknüpfungspunkt für die BAK-Initiative zum „Gebäudetyp E“ sein.
Digitale Tools sollen durch die öffentliche Hand möglichst barrierearm zur Verfügung gestellt werden, um Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Bauwerken für die Planenden beherrschbar zu gestalten.
„Den Worten müssen nun Taten folgen und das Bauen muss innovativer werden. Dazu gehört eine intelligente Planung. Die planenden Berufe treiben Innovationen jetzt schon voran und werden dies mit dem Rückenwind aus der Politik nun weiter tun,“ ergänzt BAK-Präsidentin Andrea Gebhard und weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Koalitionsvertrags die Rahmenbedingungen noch andere waren als heute, so dass nun bei der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs weiterer Diskussionsbedarf mit der Politik besteht.
Bild: MichaelGaida (Pixabay, Pixabay License)
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