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Lieferkettengesetzgebung: Zwischen Reizthema und Compliance-Alltag

21.02.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: logistik-heute.de.

Lieferkettengesetzgebung bleibt ein Reizthema. Das hat zuletzt die Debatte um die geplante Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der Europäischen Union gezeigt: Über deren Inhalt hatten sich die EU-Kommission, das Europaparlament und der Europäische Rat im Dezember 2023 eigentlich bereits geeinigt.

Doch dann entstand Uneinigkeit zwischen den deutschen Ampel-Koalitionären, da die FDP ihre Zustimmung zur CSDDD wegen vermeintlicher Wirtschaftsfeindlichkeit zurückzog – und darauf drang, Deutschland müsse in der finalen Abstimmung der EU-Staaten im Rat der Stimme enthalten. Die galt eigentlich als Formalie, wurde nun aber auf noch unbestimmte Zeit verschoben, da das Erreichen der erforderlichen Mehrheit nicht mehr als sicher galt – auch andere Länder hatten im Vorfeld Zweifel an der Direktive angemeldet.

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Praxisfragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 2024

Haftungsfragen, Risikomanagement & Supply-Chain-Regelungen

  • ✔ Lieferkettengesetz: Gesetzliche Anforderungen und freiwillige Initiativen
  • ✔ Umsetzungsschritte: Risikoermittlung, Maßnahmen, Beschwerdestelle, Berichtspflicht (DE und EU)
  • ✔ Anforderungen für das Lieferantenmanagement ableiten
  • ✔ EU Green Deal (CSR, CSRD) und Agenda 2030

Wie behält man 8.100 Lieferanten im Blick?

Zugleich ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits Realität und fordert von den betroffenen Unternehmen, sich mit den darin beschriebenen Anforderungen pragmatisch auseinanderzusetzen. Das LkSG gilt seit Januar 2023 für deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, seit Jahresbeginn 2024 greift es auch für deutsche Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Sie werden darin für die Wahrung sozialer und ökologischer Mindeststandards entlang ihrer Lieferketten in die Pflicht genommen, müssen ein entsprechendes Monitoring und Risikomanagement für direkte Zulieferer etablieren, ein Beschwerdemanagement einrichten und bekannt gewordene Verstöße auch bei indirekten Zulieferern abstellen.

„Dass Menschen, die Produkte für uns herstellen, keinen Risiken ausgesetzt sind, war für uns schon immer wichtig, aber durch das Gesetz haben wir uns noch einmal strukturierter mit dem Thema auseinandergesetzt“, sagt Johanna Martin mit Blick auf das erste Jahr LkSG.

Martin leitet den Bereich Patientensicherheit und Risikomanagement am Universitätsklinikum Leipzig, das mit mehr als 5.000 Mitarbeitern schon ab 2023 in den Geltungsbereich des Gesetzes fiel. Im ersten Jahr sei es vor allem darum gegangen, einen strukturierten Prozess zu entwickeln, um die Compliance für die rund 8.100 direkten Lieferanten des Klinikums zu gewährleisten, bilanziert Johanna Martin.

Bringt die bereits etablierte Compliance mit dem LkSG deutschen Unternehmen womöglich einen Vorteil, falls die CSDDD konkret wird? Dr. Thomas Germer, Leiter des Zentraleinkaufs beim ADAC, ist sich nicht sicher:

„Ob sich tatsächlich Wettbewerbsvorteile ergeben, kann ich noch nicht beurteilen. Die gesetzlichen Vorgaben wirken aber als Katalysator für eine Entwicklung, die in einem Verbund mit dem ADAC vielleicht ein bisschen länger gedauert und sich schmerzvoller gestaltet hätte“, so Germer.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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